Der Jagdvorsteher
Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
am 16.03.2026 findet um 19:00 Uhr in der "Feuerwache" Trantow die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Trantow statt. Hierzu lade ich alle Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen zu nachfolgender Tagesordnung ein.
| 1. | Begrüßung und Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung durch den Jagdvorsteher |
| 2. | Feststellen der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Genehmigung der Tagesordnung |
| 4. | Rechenschaftslegung über Kassengeschäfte 2023 - 2024 und 2024 - 2025 sowie Entlastungserteilung für den Jagdvorstand |
| 5. | Beschluss zur Verwendung des Ertrages der Jagdnutzung aus den Pachtjahren 2023 - 2024 und 2024 - 2025 |
| 6. | Wahl des Datenschutzbeauftragten |
| 7. | Sonstiges |
In der Jagdgenossenschaftsversammlung kann sich eine natürliche Person vertreten lassen. Diese Person darf höchstens zwei andere Personen vertreten. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erstellen. Die Vertretung, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet.
Die Mitglieder der "Jagdgenossenschaft Trantow" sind verpflichtet, jede Änderung der Größe ihrer Grundstücke dem Jagdvorstand schriftlich anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen