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Loitzer Bote
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Wichtige Information des Präsidenten der Stadtvertretung

Sehr geehrte Loitzerinnen, sehr geehrte Loitzer,

ich möchte Sie an dieser Stelle als Präsident der Stadtvertretung erneut über den Sachstand zum Bürgerbegehren hinsichtlich des Verkaufes einer Teilfläche eines Flurstückes im Ortsteil Wüstenfelde informieren.

Im Dezember 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg - Vorpommern nunmehr den Beschluss des Verwaltungsgerichtes korrigiert und dem Antrag der Antragsteller auf einstweiligen Rechtsschutz im Wesentlichen stattgegeben. Somit kann die Stadt Loitz gegenwärtig die Teilfläche nicht veräußern. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichtes besteht ein Anspruch auf die Durchführung des Bürgerbegehrens.

In der Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung in Anlehnung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes erneut über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden.

Im Ergebnis der Abstimmung möchte ich darüber informieren, dass am 23.04.2023 ein Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit stattfinden wird. In einer noch folgenden Bekanntmachung werden Einzelheiten zur Durchführung des Bürgerentscheides bekannt gegeben.

Ich möchte Sie heute nochmals zum Kaufantrag und der mehrheitlichen Entscheidung der Stadtvertretung informieren.

Sachverhalt:

Es handelt sich um einen Kaufantrag einer jungen Familie für ein Flurstück, die mit ihren zwei kleinen Kindern wieder zurück aus Berlin nach Loitz in den Ortsteil Wüstenfelde zurückkehren möchten. Die Kaufinteressentin selbst ist in Wüstenfelde aufgewachsen. Der Familienvater hat zwischenzeitlich den Sitz seines Gewerbes nach Wüstenfelde verlegt.

Der Kaufantrag wurde in den politischen Gremien ausführlich diskutiert.

Im Frühjahr 2021 bekundeten Wüstenfelder ihr Interesse an dem Fortbestehen des Bolzplatzes. Im Anschluss gab es Gesprächstermine mit Vertretern des in Gründung befindenden Vereins, der Bürgermeisterin und Stadtvertretern. Bislang fanden am Dorfteich durchschnittlich zwei Veranstaltungen im Jahr statt und Kinder bolzten.

Die Kaufinteressenten boten ein Grundstück im Rotdornweg für diese Zwecke als Alternative an und bekundeten gleichzeitig die Absicht, die Etablierung der bisher noch nicht vorhandenen Spielgeräte finanziell zu unterstützen.

Dieser Vorschlag wurde seitens des in Gründung befindenden Vereins „Zum Storchennest“ i.G. abgelehnt und deshalb wurde der Vorschlag nicht weiterverfolgt.

Aus dem Ortsbeirat heraus entstand im Entscheidungsprozess der Vorschlag, eine Teilfläche des Flurstückes zu verkaufen, so dass für die Gemeinschaft zu der dann noch ohnehin zur Verfügung stehenden öffentlichen Fläche eine zusätzliche Fläche zur Verfügung steht.

Die Mehrheit der Stadtvertretung sah und sieht in diesem Vorschlag die Vereinbarkeit der Interessen der Kaufinteressenten und der Interessen der Gemeinschaft gegeben. Auch ist der Erhalt einer Fläche für die Gemeinschaft zu keinem Zeitpunkt durch die Mehrheit der Stadtvertretung in Frage gestellt worden. Auch wird der Gemeinschaft mit dem Verkauf einer Teilfläche weder ein Sport- noch Spielplatz, noch eine Gemeinschaftsfläche genommen.

Nachdem der Ortsbeirat dem Verkauf des Grundstücks empfahl, beschloss die Stadtvertretung abschließend mehrheitlich im Oktober 2021 den Verkauf der städtischen Fläche an die Kaufinteressenten. Der Kaufpreis je Quadratmeter liegt über dem für Wüstenfelde geltenden Bodenrichtwert je Quadratmeter.

Allen Stadtvertretern lagen die zur Entscheidung erforderlichen Informationen vor, so dass hier eine Abwägung der einzelnen Interessen erfolgen konnte.

Weiterhin wurde den Vertretern des in Gründung befindenden Vereins zugesichert, dass ihre beabsichtigten Vorhaben, die sie im Format eines Konzeptes den Stadtvertretern vorgestellt bzw. aufgezeigt haben, von der Stadt und Stadtvertretung unterstützt werden. Auch für die vorhandene Klärgrube auf dem öffentlichen Grundstück gibt es Lösungsmöglichkeiten. Zum besseren Verständnis füge ich meinen Ausführungen erneut ein entsprechendes Kartenmaterial bei, aus dem sowohl die Verkaufsfläche, als auch die der Gemeinschaft zur Verfügung stehenden Fläche ersichtlich ist.

Die Stadtvertretung vertritt die Auffassung, dass es wichtig ist, einerseits die Dorfgemeinschaft zu erhalten, andererseits auch Zuzug zu ermöglichen. Hierzu bedarf es verständlicherweise eine Kompromissbereitschaft aller Beteiligten.

Herbert Rösicke
Präsident der Stadtvertretung