| Ort: | Rathaussitzungssaal |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung |
Die Sitzungsniederschrift vom 22.11.2022 wird wie folgt angenommen:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| 2. | Aufstellung des B-Planes Nr. 17 "Wohnbebauung Neustadt" |
Beschluss-Nr.: 280 / 2019 - 2024
Die Stadtvertretung beschließt:
Für den in der Anlage 1 dargestellten, ca. 0,385 ha großen Bereich der Flurstücke 31/3, 31/6, 31/7, 31/8, 31/9, 31/10, 32/1, 32/2, 32/3, 33/1, 33/2, 33/3, 34/1, 35 und 37/2 der Flur 25 der Gemarkung Loitz wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet wird von der Straße "Neustadt" aus erschlossen.
Zielstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Einrichtung von bis zu 4 Wohnhäusern südlich der Königswiese, westlich des Gebäudes Neustadt 282.
Die Stadt Loitz wählt ein Verfahren auf der Grundlage des § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung). Aus diesem Grunde sind auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 BauGB, auf eine Umweltprüfung sowie auf die Erarbeitung eines Umweltberichtes auf der Grundlage des § 2 a BauGB zu verzichten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer Bürgerbeteiligung.
Zur Sicherung der Übernahme der mit dem Verfahren über die Aufstellung der Satzung des B-Planes Nr. 18 "Wohnbebauung Neustadt" verbundenen Kosten schließt die Stadt Loitz einen städtebaulichen Vertrag mit der Fam. Ulrike Marten-Öchsner und Rüdiger Öchsner ab. Dieser regelt die Kostenübernahme durch den Vorhabensträger, der Interesse bekundet hat, die Wohnnutzung am Standort „Neustadt“ weiter zu verfestigen.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 4 "Solarpark Zarnekla" der Stadt Loitz |
Beschluss-Nr.: 281 / 2019 - 2024
| 1. | Die Stadtvertretung Loitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 4 „Solarpark Zarnekla“ für das in der Übersichtskarte (siehe Anlage 1) mit schwarzem Rand abgegrenzte Gebiet westlich der Bahnlinie. Es werden jeweils Teilflächen folgender Flurstücke überplant: |
| 1/1, 39/5 und 9 der Flur 5 n der Gemarkung Zarnekla | |
| 31/1 der Flur 4 in der Gemarkung Zarnekla | |
| 2. | Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage am westlich der Bahnlinie in der Nähe der Ortslage Zarnekla. Als Art der baulichen Nutzung soll ein der Nutzung der Sonnenenergie dienendes sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ festgesetzt werden. |
| 3. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. |
| 4. | Es ist durch den Vorhabenträger, die Solarfaktor GmbH Waren, für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein für die Bauleitplanung ausgewiesenes Planungsbüro zu beauftragen, das die fachliche Begleitung der Stadt Loitz gewährleistet. |
| 5. | Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Antrag auf Gewährung von Städtebaufördermitteln: Förderantrag 2023 |
Beschluss-Nr.: 282 / 2019 - 2024
Die Stadtvertretung beschließt, für das Programmjahr 2023 einen Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen für die Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ der Stadt Loitz beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V zu stellen. Der Antrag 2023 umfasst ein Volumen von 225.000 €.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Beendigung Konzessionsvertrag Strom (ehemalige Gemeinde Düvier) |
Der Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung der Stadtvertretung vertagt.
| 6. | Beschlussvorlage - Wirtschaftsplan 2023 der Stadtwerke Loitz GmbH |
Beschluss-Nr.: 283 / 2019 - 2024
Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan der Stadtwerke Loitz GmbH für das Wirtschaftsjahr 2023.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 2 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 7. | Beschlussvorlage - Spende Weihnachtsmarkt |
Beschluss-Nr.: 284 / 2019 - 2024
Die Stadtvertretung Loitz nimmt die Sachspende in Höhe von 900,00 € von der Firma LÄNGERT Getränke-Fachgroßhandel e. K. an. Die Sachspende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck (Entwicklung des Kulturellen Lebens/Kunst-, Kultur- und Heimatpflege) einzusetzen.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 15 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.