| Ort: | Feuerwehr Passow |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin |
Das Protokoll wird angenommen wie folgt:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 2. | Diskussion und Beschluss Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Görmin 2023 |
Beschluss-Nr.: 205 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Görmin 2023 in der vorliegenden Fassung:
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.178.900 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.762.800 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -523.600 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 1.090.900 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 1.653.800 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -562.900 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 361.100 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 332.000 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 29.100 EUR | ||
festgesetzt.
____
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 100.000 EUR
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,15 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 111.283 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 70.727 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.342.914 EUR |
| Ort, Datum | |
| Bürgermeister | Siegel |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Annahme einer Spende |
Beschluss-Nr.: 206 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt nachträglich die Spende in Höhe von 10.000 € von der Firma WPG Windpark Görmin GmbH & Co. KG an.
Die Spende ist für die nach § 2 KV zulässigen Spendenzwecke:
1,5 T€ Feuerwehr Kostenträger (KTR) 20.1260500
1,5 T€ Heimat- und Kulturpflege KTR 20.2810000
4,0 T€ Projekt Mehrgenerationenhaus KTR 20.2810010
1,5 T€ Jugendarbeit KTR 20.3620000
1,5 T€ Förderung des Sports KTR 20. 4210000
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Annahme einer Spende |
Beschluss-Nr.: 207 / 2019 - 2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt nachträglich die Spende in Höhe von 15.000 € von der Firma WPG Windpark Görmin GmbH & Co. KG an.
Die Spende ist für die folgenden, nach § 2 KV zulässigen Spendenzwecke, einzusetzen:
Löschwasserbereitstellung KTR 20.1260500
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Annahme einer Spende |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt die Spende in Höhe von 6.000 € von der Jagdgenossenschaft Görmin an.
Die Spende ist für folgenden Spendenzweck einzusetzen:
50 % für die Freiwillige Feuerwehr Görmin
50 % für die Förderung des Sports.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 8 |
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.