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Loitzer Bote
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Beschlussprotokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin am 24.01.2023

Sitzung Nr. 29 / 2019 - 2024

Ort:

Feuerwehr Passow

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin

Das Protokoll wird angenommen wie folgt:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

2.

Diskussion und Beschluss Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Görmin 2023

Beschluss-Nr.: 205 / 2019 - 2024

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Görmin 2023 in der vorliegenden Fassung:

Haushaltssatzung der Gemeinde Görmin für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.01.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____

* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  — 100.000 EUR

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,15 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Ort, Datum

Bürgermeister

Siegel

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3.

Annahme einer Spende

Beschluss-Nr.: 206 / 2019 - 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt nachträglich die Spende in Höhe von 10.000 € von der Firma WPG Windpark Görmin GmbH & Co. KG an.

Die Spende ist für die nach § 2 KV zulässigen Spendenzwecke:

1,5 T€ Feuerwehr Kostenträger (KTR) 20.1260500

1,5 T€ Heimat- und Kulturpflege KTR 20.2810000

4,0 T€ Projekt Mehrgenerationenhaus KTR 20.2810010

1,5 T€ Jugendarbeit KTR 20.3620000

1,5 T€ Förderung des Sports KTR 20. 4210000

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

4.

Annahme einer Spende

Beschluss-Nr.: 207 / 2019 - 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt nachträglich die Spende in Höhe von 15.000 € von der Firma WPG Windpark Görmin GmbH & Co. KG an.

Die Spende ist für die folgenden, nach § 2 KV zulässigen Spendenzwecke, einzusetzen:

Löschwasserbereitstellung KTR 20.1260500

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5.

Annahme einer Spende

Beschluss-Nr.: 208 / 2019 - 2024

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt die Spende in Höhe von 6.000 € von der Jagdgenossenschaft Görmin an.

Die Spende ist für folgenden Spendenzweck einzusetzen:

50 % für die Freiwillige Feuerwehr Görmin

50 % für die Förderung des Sports.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Th. Redwanz
Bürgermeister der Gemeinde Görmin