| Ort: | Dorfgemeinschaftszentrum Sassen |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow |
Das Protokoll wird angenommen wie folgt:
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 2. | Diskussion und Beschluss Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow 2023 |
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen- Trantow 2023 in der vorliegenden Fassung:
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.02.2023 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.098.700 EUR | ||
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 1.633.400 EUR | ||
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -415.800 EUR | ||
| 2. | im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 992.000 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 1.468.800 EUR | ||
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -476.800 EUR | ||
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 632.200 EUR | |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 961.700 EUR | ||
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -329.500 EUR | ||
festgesetzt.
____
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf — 100.000 EUR
Hebesätze
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 380 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 350 v.H. | |
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. | Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 725.147 EUR | |
| 2. | Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 43.592 EUR | |
| 3. | Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.540.900 EUR |
Ort, Datum
| Bürgermeister | Siegel |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschluss zur Verfahrensweise Antrag Rechtsanwalt Meyer Standort Funkmast Trantow |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow lehnt eine erneute Diskussion über den Standort zur Errichtung des Funkmastes in der Gemarkung Trantow ab. Das in der Gemarkung Trantow, Flur 4 gelegene kommunale Flurstück 69 wurde der Deutschen Funkturm GmbH bereits am 05.04.2022 als Standort angeboten.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 4 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Stellungnahme der Gemeinde Sassen-Trantow zur Erweiterung des Schmutzwassernetzes, Ortslage Sassen |
Die Gemeindevertretung von Sassen-Trantow stimmt der Baumaßnahme „Erweiterung des Schmutzwassernetzes“ in der Ortslage Sassen im Bereich „Zum Schwingetal“ Haus-Nummern 09 - 18a zu.
Seitens der Gemeindevertretung besteht die Forderung, dass die Abwasserleitung, ab dem letzten vorhandenen Schacht, auf die linke Seite in den Grünstreifen neben der Straße zu verlegen ist.
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 5 |
| Ja-Stimmen: | 5 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.