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Loitzer Bote
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Wahlen

Gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M- V) vom 16. Dezember 2010 i.V.m. § 27 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) vom 02. März 2011 gebe ich folgendes bekannt:

Durch den Gemeindewahlausschuss wurden in öffentlicher Sitzung am 10.04.2024 gemäß § 20 LKWG M-V i. V. m. § 25 LKWO M-V folgende Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeister in den Gemeinden des Amtes Peenetal/Loitz zugelassen:

Für alle Wahlvorschläge zu den Bürgermeisterwahlen:

Gemäß § 66 Abs. 1 LKWG M-V haben die Kandidaten die Erklärung abgegeben, dass sie keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatssicherheit / Amt für Nationale Sicherheit) ausgeübt haben.

Loitz, 11.04.2024

gez. A. Blum
Gemeindewahlleiterin