Sitzung Nr. 37 / 2019 – 2024
| Ort: | Rathaussitzungssaal |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung |
Die Sitzungsniederschrift vom 07.12.2023 wird wie folgt angenommen:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 2. | Antrag - Verkauf soz. Haus Glashütte |
Herr Spihalla erläutert seinen Antrag.
Herr Steinfurth ergänzt, dass es einen bestehenden Beschluss der Stadtvertretung gibt. Das Thema müsste in allen Sitzungsrunden wieder erneut besprochen und beschlossen werden. Er schlägt vor, den Antrag in den übernächsten Bauausschuss zu verweisen. Herr Rösicke lässt darüber abstimmen.
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 3. | Antrag - Niederschlagung -B-Plan 9 - Glashütte |
Herr Spihalla erläutert seinen Antrag. Er wirbt dafür, den B-Plan Nr. 9 Glashütte niederzuschlagen. Herr Rösicke lässt über den Antrag, den B-Plan niederzuschlagen, abstimmen.
| Ja-Stimmen: | 1 |
| Nein-Stimmen: | 12 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 4. | Antrag - Priorisierung von Projekt VG 98 - Badeanstalt |
Herr Spihalla erläutert seinen Antrag. Die Steuergelder sollten nicht für freiwillige Leistungen, wie die Badeanstalt ausgegeben werden, sondern für die Straßen, für die Daseinsvorsorge.
Herr Rabe entgegnet, dass es sich um eine Kreisstraße handelt. Die Badestelle ist wichtig für Loitz. Sonst gehen die Kinder nur noch am Hafen zwischen den Booten ins Wasser. Der Schwimmunterricht muss ausgebaut werden.
Herr Steinfurth antwortet, dass Herr Spihalla über Umwege versucht, seine Straße nach Drosedow in den Vordergrund zu holen. Er möchte sich an die entsprechenden Gremien wenden.
Herr Rösicke lässt über den Antrag abstimmen. Er fragt, wer dafür ist, die Straße nach Drosedow als Teil der Daseinsvorsorge zukünftig priorisiert zu behandeln und das Projekt Badeanstalt als freiwillige Leistung der Stadt Loitz einzustufen.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 1 |
| Nein-Stimmen: | 12 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 5. | Diskussion zur Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer |
Die Verwaltung erhält den Auftrag eine entsprechende Satzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Des Weiteren wird ein Steuersatz von 10 % vorgeschlagen.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Diskussion Haushaltsplan Stadt Loitz und Städtebauliches Sondervermögen Loitz 2024 |
Die Stadtvertretung Loitz beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Loitz für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung:
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 22.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. im Ergebnishaushalt auf | ||
| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 9.281.300 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 10.586.000 EUR |
| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | -654.300 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt auf | ||
| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von | 8.870.100 EUR |
| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von | 9.999.000 EUR |
| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von | -1.128.900 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 6.188.900 EUR |
| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von | 7.770.900 EUR |
| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -1.582.000 EUR |
| festgesetzt. | ||
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 142.500 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 EUR |
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 310 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 390 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 360 v.H. |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 39,4868 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| 1. Zum Ergebnishaushalt | |
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 412.858 EUR |
| 2. Zum Finanzhaushalt | |
| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 5.218 EUR |
| 3. Zum Eigenkapital | |
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 6.364.984 EUR |
| festgesetzt. | |
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Ort, Datum | Siegel | Bürgermeisterin |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 6. | Beendigung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme "Altstadt" |
Die Sanierungssatzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ trat am 10.03.1994 in Kraft. Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 29.11.2018 wurde der Durchführungszeitraum der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bis zum 31.12.2028 verlängert.
Aktuell befinden sich folgende Maßnahmen noch in der Planung bzw. Durchführung:
Diese werden voraussichtlich bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein.
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt keine weitere Verlängerung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ zu beantragen und die Gesamtmaßnahme am 31.12.2028 enden zu lassen.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 7. | Änderung der Marktsatzung |
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt die Ordnung zur Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Loitz (Marktordnung).
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 8. | Satzung zur Erhebung der Hundesteuer |
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (laut Anlage).
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 9. | Satzung der Gemeindefeuerwehr Stadt Loitz |
Die Stadtvertretung Loitz beschließt die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Loitz.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 10. | Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber in der Freiwilligen Feuerwehr Loitz |
Die Stadtvertretung beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigung wie folgt festzusetzen:
| Wehrführer | 250,00 € |
| 1. Stellv. Wehrführer | 125,00 € |
| 2. Stellv. Wehrführer | 125,00 € |
| Jugendwart | 125,00 € |
| Gerätewart | 100,00 € |
| Sicherheitsbeauftragte | - |
Die Aufwandsentschädigung wird ab dem 1. Quartal 2024 in dieser Höhe in Anwendung gebracht.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 2 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| TOP 11: | Verpachtung von Flächen im Gewerbegebiet zur Belegung mit Photovoltaikanlagen |
Das Thema wird diskutiert. Bis dato haben alle Interessenten gesagt, dass Sie für die Beräumung der Fläche nicht aufkommen werden. Dies ist ein kostenintensiver und somit entscheidender Punkt für die Stadtvertretung.
Der Beschluss wird vertagt. Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, mit den 3 Interessenten zu sprechen und nachzuverhandeln. Wer die Möglichkeit hat, die Fläche zu beräumen, würde den Zuschlag erhalten.
Herr Rösicke lässt über den Vorschlag abstimmen:
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| TOP 12: | Aufhebung des Beschlusses zum Medienentwicklungsplan vom 23.09.2022 um nachfolgend den aktualisierten Medienentwicklungsplan_v1 zu beschließen. |
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt den Medienentwicklungsplan vom 23.09.2022 aufzuheben.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 13 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| TOP 13: | Beschlussfassung des Medienentwicklungsplans der Stadt Loitz |
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt den Medienentwicklungsplan (MEP_v1) für die kommunalen, öffentlichen Schulen der Stadt Loitz in der vorliegenden Form sowie die Bereitstellung der benötigten Aufwendungen/Auszahlungen.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: 15
| davon anwesend: | 13 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.