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Loitzer Bote
Ausgabe 5/2023
Amtlicher Teil
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Die Führerscheinstelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald informiert:

Die Fahrerlaubnisinhaber/-innen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen diesen in den nächsten Jahren persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald umtauschen.

Die Antragstellung kann an den 3 Standorten des Landkreises in

  • Pasewalk, An der Kürassierkaserne 9,

  • Anklam, Friedländer Landstraße 21 d, oder

  • Greifswald, Feldstraße 85 a

erfolgen.

In der dritten Stufe werden alle Fahrerlaubnisinhaber/-innen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, gebeten, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umzutauschen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa vier Wochen.

Bei Antragstellung in der Führerscheinstelle kann es u. U. zu längeren Wartezeiten kommen.

Welche Unterlagen müssen mitgebracht werden?

Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, nicht älter als drei Monate),

Führerschein,

aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wurde der Führerschein in einem anderen Landkreis oder in einer anderen Stadt ausgestellt, ist im Vorfeld eine Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde an den Landkreis Vorpommern-Greifswald zu übersenden:

Postanschrift:

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Führerscheinstelle

Feldstraße 85 a

17489 Greifswald

E-Mail:

führerscheinstelle@kreis-vg.de oder

Fax:

03834 8760-9031

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahrgängen:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Umtausch bis

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

vor 1953

19. Januar 2033

Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheines ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen ab 2025 umtauschen.

Mit Ablauf der Umtauschfrist verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit.

Hinweis: Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.