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Loitzer Bote
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil
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Beschlussprotokoll über die Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow am 20.02.2024

Sitzung Nr. 30 / 2019 - 2024

Ort:

Dorfgemeinschaftszentrum Sassen

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Sassen-Trantow:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

2.

Beschlussvorlage - Diskussion und Beschluss Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow

Beschluss-Nr.: 230/2019 - 2024

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen- Trantow 2024 in der vorliegenden Fassung.

Haushaltssatzung der Gemeinde Sassen-Trantow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen*

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

festgesetzt.

___________

* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

350 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

Ort, Datum

Bürgermeister

Siegel

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Sassen-Trantow:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3.

Beschlussvorlage - Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber in der Freiwilligen Feuerwehr Trantow

Beschluss-Nr.: 231/2019 - 2024

Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschießt die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festzusetzen:

Wehrführer

175,00 €

Stellv. Wehrführer

90,00 €

Jugendwart

70,00 €

Gerätewart

40,00 €

Sicherheitsbeauftragte

00,00 €

Die Aufwandsentschädigung wird ab dem 1. Quartal 2024 in dieser Höhe in Anwendung gebracht.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Sassen-Trantow:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

4.

Beschlussvorlage - Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber in der Freiwilligen Feuerwehr Sassen

Beschluss-Nr.: 232/2019 - 2024

Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschießt die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festzusetzen:

Wehrführer

175,00 €

Stellv. Wehrführer

90,00 €

Jugendwart

70,00 €

Gerätewart

40,00 €

Sicherheitsbeauftragte

00,00 €

Die Aufwandsentschädigung wird ab dem 1. Quartal 2024 in dieser Höhe in Anwendung gebracht.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde

Sassen-Trantow:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Herr Christ bringt an, dass er es befürworten würde, wenn die Mitglieder der Feuerwehren in der Gemeinde Sassen-Trantow eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € je Einsatz bekommen würden.

Die Gemeindevertretung bespricht sich zu diesem Thema ausführlich und kommt zu dem Ergebnis, dass Herr Blohm in naher Zukunft ein Gespräch mit den Ortswehrführern und stellv. Ortswehrführern halten wird und dann entsprechend die Gemeindevertretung darüber informieren wird.

D. Blohm
Bürgermeister der Gemeinde Sassen-Trantow