| Ort: | Dorfgemeinschaftszentrum Sassen |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Sassen-Trantow |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde
| Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 9 |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 2. | Beschlussvorlage - Diskussion und Beschluss Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen-Trantow |
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Sassen- Trantow 2024 in der vorliegenden Fassung.
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.02.2024 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt auf |
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| einen Gesamtbetrag der Erträge von | 1.478.700 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.703.800 EUR |
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| ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | -147.900 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt auf |
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| a) | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.314.800 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* | 1.522.200 EUR |
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| einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | -207.400 EUR |
| b) | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 156.300 EUR |
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| einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 907.600 EUR |
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| einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -751.300 EUR |
festgesetzt.
___________
* einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt | 0 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 166.800 EUR |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 100.000 EUR |
Die Hebesätze für Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 380 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 350 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
| Nachrichtliche Angaben: | ||
| 1. | Zum Ergebnishaushalt |
|
| Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 515.741 EUR |
| 2. | Zum Finanzhaushalt |
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| Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 113.006 EUR |
| 3. | Zum Eigenkapital |
|
| Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich | 1.297.935 EUR |
Ort, Datum
| Bürgermeister | Siegel |
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde
| Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 9 |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschlussvorlage - Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber in der Freiwilligen Feuerwehr Trantow |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschießt die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festzusetzen:
| Wehrführer | 175,00 € |
| Stellv. Wehrführer | 90,00 € |
| Jugendwart | 70,00 € |
| Gerätewart | 40,00 € |
| Sicherheitsbeauftragte | 00,00 € |
Die Aufwandsentschädigung wird ab dem 1. Quartal 2024 in dieser Höhe in Anwendung gebracht.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde
| Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 9 |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Beschlussvorlage - Neuregelung der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber in der Freiwilligen Feuerwehr Sassen |
Die Gemeindevertretung Sassen-Trantow beschießt die Höhe der Aufwandsentschädigung wird wie folgt festzusetzen:
| Wehrführer | 175,00 € |
| Stellv. Wehrführer | 90,00 € |
| Jugendwart | 70,00 € |
| Gerätewart | 40,00 € |
| Sicherheitsbeauftragte | 00,00 € |
Die Aufwandsentschädigung wird ab dem 1. Quartal 2024 in dieser Höhe in Anwendung gebracht.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde
| Sassen-Trantow: | 9 |
| davon anwesend: | 9 |
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Herr Christ bringt an, dass er es befürworten würde, wenn die Mitglieder der Feuerwehren in der Gemeinde Sassen-Trantow eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € je Einsatz bekommen würden.
Die Gemeindevertretung bespricht sich zu diesem Thema ausführlich und kommt zu dem Ergebnis, dass Herr Blohm in naher Zukunft ein Gespräch mit den Ortswehrführern und stellv. Ortswehrführern halten wird und dann entsprechend die Gemeindevertretung darüber informieren wird.