Die Gemeindevertretung Görmin hat auf der Sitzung 15.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Solarpark Göslow" beschlossen
| 1. | Die Gemeindevertretung Görmin beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Göslow" für das in der Übersichtskarte (unmaßstäblich) mit schwarzem Rand abgegrenzte Gebiet auf dem Gelände des ehemaligen Landwirtschaftsbetriebes am westlichen Ortsrand. Folgende Flurstücke werden überplant: |
| Nr. | Flächennutzung (Standort, Übergabestation, Wege) | Gemarkung | Flur | Flst. | Flächen Flurstück (qm) |
| 1 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 40/2 | 100 qm |
| 2 | 50 PV-Fläche | Göslow | 1 | 41 | 3.870 qm |
| 3 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 42/1 | 3.050 qm |
| 4 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 43/2 | 7.630 qm |
| 5 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 45/1 | 1.412 qm |
| 6 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 46/1 | 439 qm |
| 7 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 251 | 36.786 qm |
| 8 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 252 | 15.824 qm |
| 9 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 253 | 15.858 qm |
| 10 | SO PV-Fläche | Göslow | 1 | 254 | 15.832 qm |
| 2. | Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage am westlichen Ortsrand von Göslow. Als Art der baulichen Nutzung soll ein der Nutzung der Sonnenenergie dienendes sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" festgesetzt werden. |
| 3. | Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchzuführen. |
| 4. | Es ist durch den Vorhabenträger, die Wattmanufactur GmbH & Co.KG, für die Erarbeitung der Planungsunterlagen ein für die Bauleitplanung ausgewiesenes Planungsbüro zu beauftragen, das die fachliche Begleitung der Gemeinde Görmin gewährleistet. |
| 5. | Zur Sicherung der Finanzierung ist nach § 11 BauGB ein städtebaulicher Vertrag mit der Vorhabenträgerin abzuschließen. |
| 6. | Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieses Planverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB. Dazu findet am 11.07.2023 um 18.00 Uhr im Bürgerhaus in Görmin eine öffentliche Versammlung statt. Es wird hier die Möglichkeit gegeben, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen werden können. Nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung können Äußerungen hierzu abgegeben werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.