Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
am 13.07.2023 findet um 19:00 Uhr in der „Feuerwache" Trantow die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Trantow statt.
Hierzu lade ich alle Grundstückseigentümer bejagbarer Flächen zu nachfolgender Tagesordnung ein.
Begrüßung und Eröffnung der Jagdgenossenschaftsversammlung durch den Jagdvorsteher
Feststellen der Beschlussfähigkeit
Genehmigung der Tagesordnung
Rechenschaftslegung über Kassengeschäfte 2021 - 2022 und 2022 - 20213 sowie Entlastungserteilung für den Jagdvorstand
Beschluss zur Verwendung des Ertrages der Jagdnutzung aus den Pachtjahren 2021 – 2022 und 2022 - 20213
Bildung Arbeitsgruppe Neuverpachtung
Sonstiges
Entsprechend § 5 der Jagdgenossenschaftssatzung weise ich vorsorglich auf folgendes hin: In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. Die Mitglieder der „Jagdgenossenschaft Trantow" sind verpflichtet jede Änderung der Größe Ihrer Grundstücke dem Jagdvorstand schriftlich anzuzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Trantow, den 12.06.2023