über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10 „Sondergebiet Solarpark Göslow“ der Gemeinde Görmin im Amt Peenetal/Loitz des Landkreises Vorpommern-Greifswald nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin hat auf ihrer Sitzung am 15.11.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Sondergebiet Solarpark Göslow“ beschlossen. In Ihrer Sitzung am 16.04.2024 (Beschluss-Nr.: 261/2019-2024) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Sondergebiet Solarpark Göslow“ in der Fassung vom März 2024 gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit seiner Begründung inklusive Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Offenlage bestimmt.
Ziel und Zweck der Planung:
Das wesentliche Ziel des Bebauungsplanes besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Durch die Festsetzung verbindlicher Regelungen soll die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebietes gesteuert und damit eine geordnete sowie nachhaltige städtebauliche Entwicklung entsprechend § 1 Abs. 3 und 5 BauGB gewährleistet werden.
Plangebiet:
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Siedlungsrand der Ortslage Göslow und ist ein landwirtschaftlicher Konversionsstandort.
Das Plangebiet hat insgesamt eine Größe von rd. 8,99 ha und umfasst folgende Flurstücke und Flurstücksteile: 40/2; 41 (tlw.); 42/1 (tlw.); 43/2 (tlw.); 45/1 (tlw.); 46/1 (tlw.); 251 (tlw.); 252 (tlw.) 253 (tlw.); 254 (tlw.) der Flur 1 der Gemarkung Göslow.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch das Siedlungsgebiet der Ortslage Göslow,
- im Osten durch die Kreisstraße 6 („Hauptstraße“)
- im Süden und Westen durch Ackerflächen.
Übersichtskarte zur Lage des Plangebietes des Bebauungsplans Nr. 10 „Sondergebiet Solarpark Göslow“
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß § 3 Abs. 2. BauGB wie folgt statt:
| Veröffentlichungsdauer: | 22.06.2024 bis einschließlich 23.07.2024 |
Die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können auf der Homepage des Amtes Peenetal/Loitz https://www.loitz.de/buergerservice/bekanntmachungen/ unter der Rubrik Bürgerservice/Bekanntmachungen sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingesehen werden.
Es werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BauGB folgende Hinweise gegeben:
| 1. | Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. |
| 2. | Stellungnahmen sollen per Email an u.krueger@loitz.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch postalisch (Stadt Loitz, Bau- und Ordnungsamt, Frau Krüger, Langes Straße 83, 17121 Loitz) abgegeben werden. |
| 3. | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die zur Offenlage bestimmten Planungsunterlagen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist durch eine öffentliche Auslegung zur Verfügung gestellt und können bei der |
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| Stadt Loitz, Bauamt, Haus II, Zimmer 5, Lange Straße 83, 17121 Loitz |
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| während folgender Zeiten: |
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr. |
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| eingesehen werden. |
Folgende Unterlagen werden im Internet veröffentlicht und liegen zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann am Auslegungsort öffentlich aus:
- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Sondergebiet Solarpark Göslow“ mit der dazugehörigen Begründung
Weiterer Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Dokumente. Diese umfassen den Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung und folgende Gutachten sowie Fachbeiträge:
- Blendgutachten, Stand: 26. Januar 2024;
- Boden- und Konversionsgutachten, Stand Juni 2023;
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung mit Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan, Stand: März 2024;
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Stand: März 2024;
- Bericht zur faunistischen Erfassung (Brutvögel, Amphibien und Reptilien), Stand: Juli 2023
Hinzu kommen folgende bisher zu Umweltthemen abgegeben Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- • Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 01.08.2023
- • Bergamt Stralsund vom 24.08.2023
- • Landkreis Vorpommern-Greifswald:
o Amt für Bau, Natur- und Denkmalschutz vom 08.09.2023 und Nachreichung vom 28.09.2023
o Amt für Wasserwirtschaft und Kreisentwicklung vom 08.09.2023 - Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense/Mittlere Peene“ vom 10.08.2023
- GDMcom vom 17.08.2023
- BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland vom 31.08.2023
Aus dem Umweltbericht, den Fachgutachten und -beiträgen sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
Angaben zum Schutzgut Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung
- zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, mit Hinweisen auf die bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld
- zur Funktionsausprägung von Wohn- und Erholungsfunktionen des Plangebietes und seiner näheren Umgebung;
- zu möglichen Auswirkungen durch Blendwirkungen;
- zu Auswirkungen auf die Erholungs- und Freizeitfunktion der siedlungsnahen Freiflächen bzw. der Räume mit lokaler Erholungseignung;
Angaben zu den Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
- zur Bestandserfassung und -bewertung der planungsrelevanten Artengruppen Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Fledermäuse und Eremit sowie Ausführungen zu Schutzgebieten, Biotopen und Gehölzen, der biologischen Vielfalt und zum Baumbestand im Plangebiet
- zu Vorkommen und der Betroffenheit prüfungsrelevanter Arten im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung des Plangebietes (50 m zur Erfassung aller Brutvogelarten, 300 m zur Erfassung von Großvogelarten (z. B. Kranich, Greifvögel), 50-500 m zur Erfassung der Amphibienfauna);
- zu den baubedingten Auswirkungen des Vorhabens (Errichtung und Rückbau);
- zu den anlagen- und betriebsbedingten Auswirkungen des Vorhabens;
- zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Eingriff (Biotopfunktion, Sonderfunktionen der Fauna);
- zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen hinsichtlich des allgemeinen Schutzes wildlebender Tiere und Pflanzen sowie des besonderen Artenschutzes (Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen für Brutvögel, wie z.B. Einrichten einer ökologische Baubegleitung, Extensivierung von Intensivgrünland, Bodenfreiheit der Einfriedung der Anlage, Regelungen zur Durchführung der Baumaßnahme zum Schutz von Brutvögeln, Ausschluss einer Beleuchtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage)
Angaben zu den Schutzgütern Fläche und Boden
- Vorliegen eines Boden- und Konversionsgutachten
- zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens mit Hinweisen zum Vorkommen von Geotopen, u. a. mit Ausführungen zu den Bodeneigenschaften und Bodenverhältnissen im Plangebiet sowie zur Leistungsfähigkeit des Bodens;
- zu Auswirkungen des Vorhabens durch die vorübergehend baubedingten und zur anlagenbedingten Inanspruchnahme der Böden im Plangebiet;
- zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch die Planung durchgeführte Entsiegelung und mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
Angaben zum Schutzgut Wasser
- zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zu den Grundwasserverhältnissen;
- zu Wasserschutzgebieten im Plangebiet und der näheren Umgebung
- zu Oberflächengewässern im Plangebiet und der näheren Umgebung (verrohrtes Fließgewässer 2. Ordnung)
- zu Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsfunktion im Hinblick auf die durch das geplante Vorhaben im Vorfeld durchgeführten Entsiegelungsmaßnahmen und die durch den Plan zugelassene Versiegelung bzw. Teilversiegelung;
- zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien beim Wegebau)
Schutzgüter Klima und Luft
- zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens, u. a. mit Ausführungen zum kleinräumigen Klimagefüge im Plangebiet;
- zur Luftgüte und lufthygienischen Belastung durch Schadstoff- und Staubemissionen;
- zu Auswirkungen für das Klima und die Luftgüte
Schutzgut Landschaft
- zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung (landwirtschaftlicher Konversionsstandort) und zu den Auswirkungen des Vorhabens;
- zur Darstellung der landschaftsästhetischen Wertigkeit des Plangebietes;
- zu Auswirkungen auf die Landschaft durch die Umsetzung der Planung;
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
- zur Bestandsbeschreibung und -bewertung, zur Vorbelastung und zu den Auswirkungen des Vorhabens mit Hinweisen zum Vorkommen von archäologischen Denkmälern und erforderlicher Maßnahmen vor Baubeginn sowie Auswirkungen in Bezug auf die Planung
Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern
- Bewertung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Kumulationswirkungen
- Bewertung der Kumulationswirkungen durch in räumlichen Zusammenhang aufgestellte oder in Aufstellung befindliche sonstige Pläne und Programme
Angaben zu den Kompensationsmaßnahmen
- Ausführungen zur Kompensationsermittlung und zur Art und zum Umfang der gewählten Kompensationsmaßnahmen
o Umwandlung von Brachfläche/Konversionsstandort in extensive Mähwiese auf rd. 0,3 ha innerhalb des Geltungsbereiches
o Umwandlung von Ackerfläche in extensive Mähwiese auf rd. 0,68 ha innerhalb des Geltungsbereiches
Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan
- Bestandsplan mit Darstellung der erfassten Biotope, der erfassten Fauna, der Planung und der Maßnahmen im Maßstab 1:1.000
Hinweise zum Datenschutz
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des § 4 b BauGB die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte der Bauleitplanung nach den §§ 2a bis 4a dem Planungsbüro UmweltPlan GmbH, Tribseer Damm 2, 18437 Stralsund, übertragen worden sind. Daher werden die im Rahmen der förmlichen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen an das Planungsbüro UmweltPlan GmbH zur Bearbeitung und Auswertung mitgeteilt.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung durch das Amt Peenetal/Loitz sind auf der Homepage des Amtes Peenetal/Loitz unter https://www.loitz.de/komponenten/datenschutz/ einzusehen.