| Sitzung Nr. | 38 / 2019 – 2024 |
| Ort: | Bürgerhaus Görmin |
1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung Görmin |
Das Protokoll wird angenommen wie folgt:
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| 2. | Aufhebung des Beschlusses zum Medienentwicklungsplan vom 14.07.2022 um nachfolgend den aktualisierten Medienentwicklungsplan_v1_görmin zu beschließen |
Beschluss-Nr.: 255 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung von Görmin beschließt den Medienentwicklungsplan vom 17.07.2022 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | Beschlussfassung des Medienentwicklungsplans_v1_Görmin für die Grundschule der Gemeinde Görmin |
Beschluss-Nr.: 256 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung von Görmin beschließt den Medienentwicklungsplans_v1_Görmin für die kommunale, öffentliche Grundschule der Gemeinde Görmin in der vorliegenden Form sowie die Bereitstellung der benötigten Aufwendungen/Auszahlungen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erstellung eines Lärmaktionsplanes |
Beschluss-Nr.: 257 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung Görmin beschließt, für die Gemeinde Görmin auf die Erstellung eines Lärmaktionsplanes sowie damit verbunden auf die Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Stellungnahme Nachbargemeinde zum Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Wohnen in Zemmin" in der Gemeinde Bentzin |
Beschluss-Nr.: 258 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung Görmin stimmt dem Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnen in Zemmin“ in der Gemeinde Bentzin zu. Gemeindliche Belange der Gemeinde Görmin werden hierbei nicht verletzt.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 6. | Spende für die Feuerwehr Passow |
Beschluss-Nr.: 259 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin nimmt die Spende in Höhe von 200,- der Familie Behrndt an.
Die Spende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck für den Brandschutz einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 7. | Beschluss sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Görmin Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschluss-Nr.: 260 / 2019-2024
| 1. | Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie in der vorliegenden Form. |
|
| Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt. |
| 3. | Der Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
| 4. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB parallel zu beteiligen. |
| 5. | Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Anlagen:
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 8. | Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 10 "Solarpark Göslow", die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
Beschluss-Nr.: 261 / 2019-2024
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin beschließt:
| 1. | die Offenlage entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark Göslow“ der Gemeinde Görmin, bestehend aus Planteil A und Textteil B sowie der Planbegründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom März 2024 sowie Fachgutachten öffentlich auszulegen; |
| 2. | die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB; |
| 3. | die ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage. |
Abstimmungsergebnis:
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin: | 9 |
| davon anwesend: | 7 |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.