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Loitzer Bote
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Beschlussprotokoll über die Sitzung der Stadtvertretung am 09.04.2024

Sitzung Nr.

38 / 2019 – 2024

Ort:

Rathaussitzungssaal

1.

Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung

Die Sitzungsniederschrift vom 22.02.2024 wird wie folgt angenommen:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

2.

Verpachtung von Flächen im Gewerbegebiet zur Belegung mit Photovoltaikanlagen

Beschluss-Nr. 375 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung Loitz beschließt, die vom 28.09.2023 bis 01.11.2023 ausgeschriebenen Flächen gemäß Anlage 1 im Gewerbegebiet Loitz an die Firma Bauernenergie GmbH zur Belegung mit Photovoltaikanlagen zu verpachten.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

15

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

3.

Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) 1

Beschluss-Nr. 376 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt, den vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 zwischen der Firma WPV Windpark Vorbein GmbH & Co. KG und der Stadt Loitz an der Bestandsanlage Vestas VN01, errichtet auf dem Flurstück 142/8, der Flur 1, Gemarkung Vorbein, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war ein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

4.

Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) 2

Beschluss-Nr. 377 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt, den vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 zwischen der Firma WPV Vorbein II GmbH & Co. KG und der Stadt Loitz an den Bestandsanlagen Vestas VN02, errichtet auf dem Flurstück 44/4, der Flur 1, Gemarkung Vorbein, und Vestas VN03, errichtet auf dem Flurstück 44/2, der Flur 1, Gemarkung Vorbein, abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war ein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

5.

TÖB - Stellungnahme als Nachbargemeinde zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin – Solarpark Vorwerk Nord

Beschluss-Nr. 378 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz erhebt keine Einwendungen gegen die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Demmin. Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

6.

TÖB - Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Wohnen in Zemmin" der Gemeinde Bentzin

Beschluss-Nr. 379 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz stimmt dem Vorentwurf der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohnen in Zemmin“ der Gemeinde Bentzin zu. Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

7.

Beschlussvorlage - Nachtrag - Annahme einer Spende Denkmal Sophia Hedwig

Beschluss-Nr. 380 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung Loitz stimmt der Korrektur vom Beschluss 323/2019-2024 zu und nimmt die Geldspende in Höhe von 500,00 € der Firma Optiker Krakau an. Die Geldspende ist für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck (Entwicklung des Kulturellen Lebens/Kunst-Kultur- und Heimatpflege, Denkmalpflege/-schutz) einzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

8.

Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Loitz

Beschluss-Nr. 381 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (laut Anlage).

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

9.

Kauf eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die FF Loitz entsprechend dem Förderprogramm "Zukunftsfähige Feuerwehr" der Landesregierung M/V

Beschluss-Nr. 382 / 2019 - 2024:

Die Stadtvertretung Loitz beschließt, den Kauf eines MTF für die FF Loitz über die zentrale Landesbeschaffung. Hierzu ist eine Förderung zu beantragen, die verbindliche Abnahmeerklärung wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

10.

Antrag Herr Spihalla – Liststiftung Glashütte

Herr Spihalla erklärt seinen Antrag. Er möchte eine Sondersitzung des Finanzausschusses und hat diese beim Vorsitzenden des Finanzausschusses, Herrn Kaiser, beantragt. Er sieht erhebliche finanzielle Probleme, über die diskutiert werden muss. Er meint, es wären zahlreiche Mängel im Bericht der überörtlichen Prüfung gewesen.

Herr Kaiser teilt mit, dass er die Anfrage mit der Kommunalaufsicht geprüft hat. Eine Sondersitzung ist möglich, wenn der Vorsitzende zustimmt, ¼ der Stadtvertretung dies wünscht, eine Fraktion oder die Bürgermeisterin dies beantragt. All dies ist nicht gegeben. Herr Kaiser sieht keine Notwendigkeit. Die Kommunalaufsicht hat diese Antwort auch an Herrn Spihalla gesendet.

Herr Röscke fragt daraufhin die Stadtvertretung, ob sie eine solche Sondersitzung wünschen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz:

14

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

0

Der Antrag von Herrn Spihalla ist abgelehnt.

H. Rösicke
Präsident der Stadtvertretung