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Loitzer Bote
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung Zulassung Wahlvorschläge

Wahlbekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Loitz am 06. Juli 2025

Gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 27 Landeskommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) gebe ich bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss des Amtes Peenetal/Loitz in seiner 1. öffentlichen Sitzung am 05. Mai 2025 für die Bürgermeisterwahl am 06. Juli 2025 folgende Wahlvorschläge zugelassen hat:

Lfd. Nr.

Name und Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe/ Einzelbewerber/in

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf oder Tätigkeit

Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der DDR nach § 66 Abs. 1 LKWG M-V - gilt nur für Bewerber/innen, die am 15.01.1990 das 18. Lebensjahr schon erreicht hatten (§ 66 Abs. 1 S. 2 LKWG M-V)

1

Christlich Demokratische Union Deutschlands-CDU

Witt, Christin 1969 Bürgermeisterin

„Ich erkläre, dass ich keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt habe.“

2

Einzelbewerber

Janzen, Tilo 1987 Sachbearbeiter öffentliche Verwaltung

„Da ich am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist die Erklärung nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des LKWG nicht erforderlich.“

Loitz, 27.05.2025

gez. A. Blum
Gemeindewahlleiterin