Wahlbekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Loitz am 06. Juli 2025
Gemäß § 21 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) in Verbindung mit § 27 Landeskommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) gebe ich bekannt, dass der Gemeindewahlausschuss des Amtes Peenetal/Loitz in seiner 1. öffentlichen Sitzung am 05. Mai 2025 für die Bürgermeisterwahl am 06. Juli 2025 folgende Wahlvorschläge zugelassen hat:
| Lfd. Nr. | Name und Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe/ Einzelbewerber/in | Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf oder Tätigkeit | Erklärung über Tätigkeiten für die Staatssicherheit der DDR nach § 66 Abs. 1 LKWG M-V - gilt nur für Bewerber/innen, die am 15.01.1990 das 18. Lebensjahr schon erreicht hatten (§ 66 Abs. 1 S. 2 LKWG M-V) |
| 1 | Christlich Demokratische Union Deutschlands-CDU | Witt, Christin 1969 Bürgermeisterin | „Ich erkläre, dass ich keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit) ausgeübt habe.“ |
| 2 | Einzelbewerber | Janzen, Tilo 1987 Sachbearbeiter öffentliche Verwaltung | „Da ich am 15. Januar 1990 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, ist die Erklärung nach § 66 Absatz 1 Satz 2 des LKWG nicht erforderlich.“ |
Loitz, 27.05.2025