Der Wasser- und Bodenverband „Trebel“ führt in seinem Einzugsgebiet die Gewässermahd an den in seiner Unterhaltungslast befindlichen Gewässern 2. Ordnung im folgenden Zeitraum durch:
07.08.2023 - 18.11.2023
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben sich aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), den §§ 62, 63, 66 Landeswassergesetz (LWaG) und § 22 der Verbandssatzung.
Vom Anlieger ist entsprechende Baufreiheit zu gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das abgelegte Mähgut sowie Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen bzw. zu verwerten.
Anfragen hierzu können gerichtet werden an die Geschäftsstelle des:
WBV „Trebel“
Carl-Coppius-Str. 20
18507 Grimmen
| Telefon: | 038326 6532-0 |
| Fax: | 038326 6532-9 |
| E-Mail: | wbv-trebel@wbv-mv.de |
| Internet: | wbv-trebel.wbv-mv.de |