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Loitzer Bote
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Hinweis zu weiteren kommunalen Gebühren neben der Grundsteuer

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im April 2025 haben wir lhnen die neuen Abgaben- und Gebühren Mehrjahresbescheide im Rahmen der G ru ndsteuerreform zugesandt.

Diese Bescheide enthalten (für ausschließlich die Grundsteuer A land- und forstwirtschaftliche Flächen) sowie (für die Grundsteuer B bebaute oder bebaubare Grundstücke).

Wir möchten Sie daher freundlich darauf hinweisen, dass weitere kommunale Gebühren, wie z. B. die Hundesteuer, Gebühren des Wasser- und Bodenverbandes, Straßenreinigungsgebühren und ggf. weitere, nicht in diesen Bescheiden aufgeführt sind. Diese Gebühren werden separat erhoben.

Bitte denken Sie bei lhren Zahlungen daran, auch diese zusätzlichen Beträge fristgerecht zu überweisen.

So können Sie vermeiden, dass Sie Mahnungen von uns erhalten.

Bei Fragen stehen wir lhnen natürlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für lhr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Vogel
Kämmerer der Stadt Loitz