| Ort: | Sitzungssaal |
| 1. | Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Stadtvertretung |
Die geänderte Sitzungsniederschrift vom 09.04.2024
| 2. | Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Erstellung eines Lärmaktionsplanes |
Beschluss-Nr. 395 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung Loitz beschließt, für die Stadt Loitz auf die Erstellung eines Lärmaktionsplanes sowie damit verbunden auf die Festsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen zu verzichten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 3. | TÖB - Stellungnahme als Nachbargemeinde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 der Hansestadt Demmin |
Beschluss-Nr. 396 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 der Hansestadt Demmin zu. Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 4. | TÖB - Stellungnahme als Nachbargemeinde zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 26 der Hansestadt Demmin |
Beschluss-Nr. 397 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 26 der Hansestadt Demmin zu. Gemeindliche Ziele und Belange der Stadt Loitz werden von der Planung nicht berührt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 5. | Aufstellung des B-Plan Nr. 17 "Wohnbebauung Neustadt" |
Beschluss-Nr. 398/2019 - 2024:
Die Stadtvertretung beschließt:
| 1. | Für den in der Anlage 1 dargestellten ca. 0,385 ha großen Bereich der Flurstücke 31/3, 31/6, 31/7, 31/8, 31/9, 31/10, 32/1, 32/2, 32/3, 33/1, 33/2, 33/3, 34/1, 35 und 37/2 der Flur 25 der Gemarkung Loitz wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet wird von der Straße "Neustadt" aus erschlossen. |
| 2. | Zielstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Einrichtung von maximal 4 Wohnhäusern südlich der Königswiese, westlich des Gebäudes Neustadt 282. |
| 3. | Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt auf Grundlage des § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung im Amtsblatt "Loitzer- Bote". |
| 4. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5. | Zur Sicherung der Übernahme der mit dem Verfahren über die Aufstellung der Satzung des B-Pianes Nr. 17 "Wohnbebauung Neustadt" verbundenen Kosten schließt die Stadt Loitz einen städtebaulichen Vertrag mit den Antragstellern Frau Ulrike Marten-Öchsner und Herrn Rüdiger Öchsner ab. Dieser regelt die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger, der Interesse bekundet hat, die Wohnnutzung am Standort "Neustadt" weiter zu verfestigen. |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 6. | Vorplanung "Sanierung lbitzbrücke" - Bestimmung der Ausführungsvariante |
Beschluss-Nr. 399 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung beschließt folgende Ausführungsvariante zum Bau der lbitzbrücke: Querschnitt 2.1 M- Stahlbetonplatte (Fertigteil).
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 7. | Abschluss eines 20-jährigen Wegenutzungsvertrages Strom |
Beschluss-Nr. 400 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung Loitz beschließt, den Abschluss des anliegenden Wegenutzungsvertrages Strom mit der EDIS Netz GmbH für die Dauer von 20 Jahren mit Vertragsbeginn 20.09.2025.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 8. | Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) |
Beschluss-Nr. 401 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung der Stadt Loitz beschließt, den vorliegenden Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 EEG 2023 zwischen der Firma UW Nielitz GmbH & Co. KG und der Stadt Loitz an den 5 Bestandsanlagen (Vestas V90-2.0MW), errichtet auf dem Flurstücken 10, 11, 13, 16/3, 16/6 der Flur 2, Gemarkung Nielitz, abzuschließen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 9. | Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Loitz 2020 |
Herr Rabe bedankt sich bei Herrn Vogel für die gute Arbeit.
Beschluss-Nr. 402 I 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung Loitz stellt das Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 der Stadt fest. Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung, gemäß § 44 Abs. 5 GemHVO-Doppik MV vom 25. Februar 2008 einschl. Änderungen vom 13. Dezember 2011 und 19.05.2016, das ausgewiesene Jahresergebnis von 557.000 € auf neue Rechnung vorzutragen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 10. | Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss der Stadt Loitz 2020 |
Beschluss-Nr. 403 I 2019 - 2024:
Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der Stadt Loitz 2020 wird die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V erteilt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 11. | Sanierung der Straßenbeleuchtungsanlagen und Umrüstung auf LED Beleuchtungstechnik in der August-Levin und Gartenstraße in Loitz |
Beschluss-Nr. 404 / 2019 - 2024:
Die Stadtvertretung Loitz stimmt der Neuerrichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen in Loitz einschließlich der Umrüstung auf LED für die August-Levin- und die Gartenstraße im Gesamtwert von 138.529,09 € zuzüglich der Planungskosten für die Leistungsphasen 3-9 in Höhe von 24.421,80 € zu.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der Stadtvertretung Loitz: | 14 |
| davon anwesend: | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 war kein Mitglied der Stadtvertretung Loitz von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
| 12. | Antrag Herr Spihalla - Flächennutzungsplan Drosedow |
Herr Spihalla erläutert seinen Antrag.
Er erklärt die Grafik des F-Plans an der Wand, über dem F-Plan ist das aktuelle Flurkartenwerk gelegt worden, um die rot ausgewiesenen Wohnbauflächen den einzelnen Flurstücken und Hausnummer übersichtlich zuordnen zu können.
Danach können seiner Meinung nach 8-10 WE in Drosedow errichtet werden.
Er macht bekannt und fordert zugleich, dass die Praxis, die Kosten für einen städtebaulichen Vertrag auf die Bauherren umzulegen, aufgegeben wird - nennt Urteil - VG Koblenz 7 K 910/10. KO
Fordert die Erstellung eines B-Planes auf Kosten der Stadt Loitz und beginnt mit der Aufzählung der zu berücksichtigen Flurstücke
Herr Rösicke bittet Herrn Spihalla, einen Antrag für den Bauausschuss vorzubereiten. Sie verständigen sich, dass diese Forderungen als Vorabinformation an die Stadtvertreter angesehen werden und in einen Antrag einfließen
Herr Rösicke bedankt sich bei Herrn Kaiser, Herrn Melz und Frau Rudat-Voß mit einem Blumenstrauß für ihre Arbeit in der Stadtvertretung in den letzten Jahren. Auch die ausscheidenden Stadtvertreter bedanken sich und wünschen allen weiterhin eine gute Zeit.