Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin in öffentlicher Sitzung am 26.11.2024 beschlossene Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Göslow“ wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald mit Bescheid vom 20.06.2025 (Aktenzeichen: 01840-25-46) genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Peental/Loitz tritt der Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Göslow“ in Kraft.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Göslow“ mit der Planzeichnung, der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung dauerhaft bei der
Stadt Loitz,
Bauamt, Haus II, Zimmer 5
Lange Straße 83
17121 Loitz
während folgender Zeiten
| Montag | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr: |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Göslow“ wird mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Internetseite des Amtes Peenetal/Loitz unter https://www.loitz.de/buergerservice/bekanntmachungen/ unter der Rubrik Bürgerservice/Bekanntmachungen sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene eingestellt.
Diese Bekanntmachung ist ab dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für das Amt Peental/Loitz ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.loitz.de/buergerservice/bekanntmachungen/- aufrufbar.
Hinweise:
Es wird gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB darauf hingewiesen:
Unbeachtlich werden
| 1. | eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
| wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark Göslow“ schriftlich gegenüber der Gemeinde Görmin unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. |
| Vorstehende gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. |
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Bestimmung des § 5 Absatz 5 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270), zuletzt geändert durch Artikel Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136), wird hingewiesen.
Görmin, den 22.07.2025