| hier: | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sassen-Trantow hat in der Sitzung am 14.07.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung am Gutshaus Treuen“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Osten des OT Treuen. Er beläuft sich auf eine Fläche von ca. 0,4 ha und ist in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte dargestellt. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 77 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Treuen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung am Guthaus Treuen“ der Gemeinde Sassen-Trantow mit Stand Juli 2025 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom
25.08.2025 - 26.09.2025
auf der Homepage des Amtes Peenetal unter dem Link: https://www.loitz.de/buergerservice/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes im Bauamt, Haus II, Zimmer 7 des Amtes Peenetal/Loitz, Lange Straße 83, 17121 Loitz, während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, |
| Donnerstag | 9.00 bis 12.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 bis 11.00 Uhr. |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an toeb@mikavi-planung.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem DSG M-V. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Loitz, den 05.08.2025