Amt Peental/Loitz
Bau- und Ordnungsamt
22.07.2025
In der zusammenfassenden Erklärung berichtet die Gemeinde als Planungsträgerin über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplans Berücksichtigung gefunden haben und warum der Bebauungsplan so mit den dargestellten bzw. festgesetzten Planinhalten in Abwägung zu anderen in Betracht kommenden Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark Göslow“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Durch die Aufstellung dieses Planes leistet die Gemeinde Görmin in dem ihr möglichen Rahmen einen Beitrag, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch zu erhöhen und damit im Interesses des Klima- und Umweltschutzes den Verbrauch fossiler Energieressourcen sowie energiebedingter CO2-Emissionen zu reduzieren.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 10 wurde durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin am 15.11.2022 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine öffentliche Informationsveranstaltung am 11.07.2023 im Bürgerhaus, Max-Köster-Str. 26, 17121 Görmin. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 24.07.2023 mit Frist für die Stellungnahmen bis einschl. 01.09.2023.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 16.04.2024 gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfs einschließlich Begründung mit Umweltbericht und wesentlicher, bereits vorliegender umweltbezogener Stellungnahmen vom 22.06.2024 bis zum 23.07.2024. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum Entwurf erfolgte mit Anschreiben vom 27.06.2024 mit Frist für die Stellungnahmen bis einschl. 09.08.2024.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Deren Behandlung ist im Abschnitt – Abschließendes Ergebnis der Abwägung – zusammengefasst.
Der Satzungsbeschluss wurde von der Gemeindevertretung der Gemeinde Görmin am 26.11.2024 gefasst.
Der Bebauungsplan ist auf Grundlage der vorausgegangenen Untersuchungen bzgl. der Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und der Bevölkerung, Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, und Landschaft/Landschaftsbild, sowie Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter als umweltverträglich einzustufen. Erhebliche planbedingte Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind aufgrund der baulichen Vorprägung (landwirtschaftlicher Konversionsstandort) des Standorts nicht zu erwarten. Das Plangebiet berührt keine besonders wertvollen Bestandteile von Natur und Landschaft.
Die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft wurden ermittelt. Die Auswirkungen der Planung sind aufgrund der Vorbelastung des Standorts, die Art des Vorhabens und unter Berücksichtigung der geplanten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen insgesamt von geringer Erheblichkeit.
Über die im Umweltbericht dargestellten Umweltauswirkungen hinaus sind keine weiteren erheblichen Umweltauswirkungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.
Kumulative Wirkungen durch sonstige Pläne und Programme entstehen nicht.
Die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage „Solarpark Göslow“ leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da der Betrieb der Anlage dazu beiträgt, den Anteil erneuerbarer Energieträger am Primärenergieverbrauch zu erhöhen und damit im Interesses des Klima- und Umweltschutzes den Verbrauch fossiler Energieressourcen sowie energiebedingter CO2-Emissionen zu reduzieren.
Der Ausgleich der Eingriffe im Zusammenhang der Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage erfolgt vollständig innerhalb des Plangebietes.
Die im Plangebiet festgesetzte Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit der Kennzeichnung M 2 umfasst Ausgleichsflächen innerhalb des Plangebietes, die für die Photovoltaik-Freiflächenanlage als Ausgleich angerechnet werden können.
Darüber hinaus werden die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit der Kennzeichnung M 1, M 2 und M 3 im Nordosten und Südwesten des Plangebietes als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme festgesetzt.
Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts sind durch die Planung nicht betroffen.
Ein Auslösen artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände ist bei der Umsetzung des Planungsvorhabens unter Beachtung von artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, wie z.B. bauzeitliche Vorgaben zur Baufeldfreimachung, ein angepasstes Mahdregime und das Anbringen von Nisthilfen und Ersatzhabitaten, nicht zu erwarten.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald Einwendungen und Hinweise vorgebracht. Die Behörde hat den ursprünglichen Umfang der geplanten anzurechnenden Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet nicht anerkannt. Dieser Einwendung wurde entsprochen. Die Maßnahmenflächen mit der Kennzeichnung M 1 und M 3 im Plangebiet wurden angepasst und nicht als Ausgleichsmaßnahmen bilanziert. Dem Vorschlag der unteren Naturschutzbehörde, die Heckenpflanzung auf die westliche Seite des Plangebietes zu verlegen, konnte nicht entsprochen werden, da aufgrund vorhandener unterirdischen Leitungen die Ausgestaltung der PV-Freiflächenanlage bereits stark eingeschränkt wird. Die untere Naturschutzbehörde hat darüber hinaus einen Kostenstock für die Maßnahme mit der Kennzeichnung M 2 gefordert. Der Forderung wurde gefolgt. Die Gemeinde wird den Bauausführenden dazu verpflichten, eine ökologische Bauüberwachung einzusetzen und die zu bestellende Person und einen Stellvertreter der unteren Naturschutzbehörde zwei Wochen vor Baubeginn zu benennen.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 nicht abgegeben worden.
Der Satzungsbeschluss zum o.g. Bebauungsplan und die Genehmigung sind gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am 15.08.2025 ortsüblich im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Peenetal/Loitz Nr. 8 bekanntgemacht worden. Der Bebauungsplan ist mit Ablauf des Erscheinungstages dieses Amtsblattes in Kraft getreten.
Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Göslow“ mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung und die für die Planung zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen ab diesem Tag auf der Homepage des Amtes Peenetal/Loitz https://www.loitz.de/buergerservice/bekanntmachungen/ unter der Rubrik Bürgerservice/Bekanntmachungen sowie im Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehen.
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 10 „Solarpark Görmin“ mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung werden gemäß § 10a Absatz 2 BauGB ergänzend im Amt Peenetal/Loitz, Bau- und Ordnungsamt, Haus II, Eingang Marktstraße 157, Zimmer 6, 17121 Loitz, während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und für jede Person zugänglich gemacht.