Das Amt Peenetal/Loitz unterhält für die Stadt Loitz und die amtsangehörigen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle. In der Schiedsstelle Amt Peenetal/Loitz ist das Amt der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen. Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden vom Amtsausschuss auf fünf Jahre gewählt.
Entsprechend den Anforderungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V muss die Schiedsperson bzw. die stellvertretende Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, d.h. die Person darf z.B. nicht vorbestraft sein oder unter Betreuung stehen, sie sollte das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich des Amtes Peenetal/Loitz wohnen. Die Schiedsperson sowie die stellvertretende Schiedsperson sollte Ansehen genießen und fähig sein, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen und den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen.
Mitzubringen sind: Gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit für das Ehrenamt, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Greifswald.
Personen, die Interesse an der Tätigkeit als Schiedsperson bzw. stellvertretende Schiedsperson haben, richten ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 03.11.2023 an
Amt Peenetal/Loitz
Schiedsstelle
Lange Straße 83
17121 Loitz