Titel Logo
Turmblick
Ausgabe 1/2023
Amt Eldenburg Lübz
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rechtsmittelbelehrung zur Veröffentlichung von Satzungen:

Soweit beim Erlass von Satzungen gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.