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Ausgabe 1/2023
Stadt Lübz
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47 und 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden

1.

im Ergebnishaushalt

von bisher

auf

EUR

EUR

der Gesamtbetrag der Erträge

15.209.100

14.631.300

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

15.991.300

16.386.800

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

- 782.200

- 1.755.500

2.

im Finanzhaushalt

a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

14.732.600

14.154.800

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen

15.040.500

15.436.000

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

- 307.900

- 1.281.200

b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.843.500

1.843.500

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.343.500

2.583.500

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 500.000

- 740.000

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne

Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher  —  1.215.000 EUR auf 1.215.000 EUR.

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt von bisher —  1.450.000 EUR auf 1.400.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Flächen

(Grundsteuer A) von bisher  —  350 v.H. auf 350 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher  — 430 v.H. auf 430 v.H.

2.

Gewerbesteuer von bisher —  380 v.H. auf 380 v.H.

§ 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan

ausgewiesenen Stellen beträgt statt bisher 80,684 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 80,684 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7 Eigenbetrieb Abwasser Stadt Lübz

Die Veranschlagungen des Eigenbetriebs Abwasser der Stadt Lübz bleiben mit der Nachtragshaushalts-satzung unverändert.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

3.048.800 EUR

auf voraussichtlich

2.075.500 EUR.

2.

zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

2.559.300 EUR

auf voraussichtlich

1.586.000 EUR.

3.

zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

27.935.000 EUR

auf voraussichtlich

26.961.700 EUR.

Hinweis:

Die 1.Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2 und 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichts-behörde mit Schreiben vom 14.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, den 09.01.2023, bis Freitag, den 20.01.2023, zu den Öffnungszeiten im Rathausanbau, Zimmer 2-10, öffentlich aus.