Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47 und 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 07.12.2022 und nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtrags-haushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher | auf |
| EUR | EUR | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 15.209.100 | 14.631.300 | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 15.991.300 | 16.386.800 | |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | - 782.200 | - 1.755.500 | |
| 2. | im Finanzhaushalt | ||
| a) der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 14.732.600 | 14.154.800 | |
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen | 15.040.500 | 15.436.000 | |
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | - 307.900 | - 1.281.200 | |
| b) der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.843.500 | 1.843.500 | |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.343.500 | 2.583.500 | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | - 500.000 | - 740.000 |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 0 EUR auf 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt von bisher — 1.215.000 EUR auf 1.215.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt von bisher — 1.450.000 EUR auf 1.400.000 EUR.
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Flächen | |
| (Grundsteuer A) von bisher — 350 v.H. auf 350 v.H. | ||
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher — 430 v.H. auf 430 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer von bisher — 380 v.H. auf 380 v.H. | |
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan
ausgewiesenen Stellen beträgt statt bisher 80,684 Vollzeitäquivalente (VzÄ) nunmehr 80,684 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Die Veranschlagungen des Eigenbetriebs Abwasser der Stadt Lübz bleiben mit der Nachtragshaushalts-satzung unverändert.
Durch den Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 3.048.800 EUR |
| auf voraussichtlich | 2.075.500 EUR. | ||
| 2. | zum Finanzhaushalt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 2.559.300 EUR |
| auf voraussichtlich | 1.586.000 EUR. | ||
| 3. | zum Eigenkapital der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 27.935.000 EUR |
| auf voraussichtlich | 26.961.700 EUR. |
Die 1.Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß §§ 47 Absatz 2 und 48 Absatz 1 KV M-V der Rechtsaufsichts-behörde mit Schreiben vom 14.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Montag, den 09.01.2023, bis Freitag, den 20.01.2023, zu den Öffnungszeiten im Rathausanbau, Zimmer 2-10, öffentlich aus.