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Ausgabe 1/2023
Stadt Lübz
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Gemeinde Kritzow

Aktuelle Bauleitplanung der Stadt Lübz über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Hier: Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat mit Beschluss vom 22. Juni 2022 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie" in der Fassung vom 23. Mai 2022 mit dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Das Planungsziel der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die abschließende Regelung von Flächen, in denen Windparks gebaut werden können, die erst über § 35 Abs. 5 BauGB eine Privilegierung bekommen haben. Dadurch soll in der Stadt die Erzeugung von regenerativen Energien vorangetrieben werden.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie" mit Stand 23. Mai 2022, der Begründung und des Umweltberichtes, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Zeit

vom 16.01.2023 bis zum 22.02.2023

im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22, 19386 Lübz, Amt Stadt- und Gemeindeentwicklung, Raum 2 A-10 Altbau, während nachfolgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

Dienstag, Donnerstag, Freitag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag:

12:30 Uhr - 18:00 Uhr und

Donnerstag:

12:30 Uhr - 16:00 Uhr.

Nach vorheriger Vereinbarung kann die Einsichtnahme bei der vorgenannten Stelle auch zu anderen Zeiten erfolgen.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. l BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet einsehbar unter:

https://www.amt-eldenburg-luebz.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=192228.

Zusammen mit dem Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht als Anlage werden nachfolgend benannte, wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen ausgelegt:

1. die eingegangenen Stellungnahmen zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aus den Beteiligungen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Bürger nach § 3 Abs.1 BauGB

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Ergänzung der Windenergieanlagen sowie der geplanten Höhen insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft. Sie enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen, die allgemein verfügbar sind bzw. im Rahmen der Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert wurden:

1.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit:

-

finden sich in der Abwägung unter Punkt 1.2, 1.3, 1.8.10, 8, der Begründung unter Kapitel 5, 6 sowie im Umweltbericht unter Punkt 4.1.1 und 4.2.1.1

-

es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Ortsbebauung, Flächennutzung, Naherholung, Tourismus insbesondere Radtourismus, Auswirkungen durch Sichtbarkeit in der Landschaft sowie zu entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen

2.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

-

finden sich in der Abwägung unter Punkt III.1, im Umweltbericht unter Punkt 4.1.2 und 4.2.1.2

-

es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Artenschutz, Schutzabstände zu Schutzgebieten, Biotopen

-

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft:

-

finden sich in der Abwägung unter Punkt I. 1.9, I. 3.5, im Umweltbericht unter Punkt 4.1.3 und 4.2.1.3 und in der Begründung unter Punkt 7.1

-

es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung, Boden-, Gewässer-, Klima- und Landschaftsschutz

3.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:

-

finden sich in der Abwägung unter Punkt I. 1.6, im Umweltbericht unter Punkt 4.1.4 und 4.2.1.4 und in der Begründung unter Punkt 7.3 und 7.5

-

werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Bau- und Bodendenkmalen

Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden.

Während des Auslegungszeitraumes können von jedermann schriftlich oder während der v. g. Zeiten zur Niederschrift Stellungnahmen zum Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie" vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eine Vereinigung im Sinne des§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach§ 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.