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Ausgabe 1/2024
Gemeinde Gallin-Kuppentin
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Bunte Ecke

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Gallin-Kuppentin „Solarpark Kuppentin“

hier:

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gallin-Kuppentin hat mit Beschluss vom 05.12.2023 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“ in der Fassung vom Oktober 2023 beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von 118,5 ha ist in dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt dargestellt. Er umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke 109 - 114, 117 - 123, 125 - 129, 132, 142, 159 - 164, 169 - 174, 179, 182, 183, 185, 187 - 190, 194 - 203 und 224 der Flur 1, Gemarkung Kuppentin sowie ganz oder teilweise die Flurstücke 35, 41/2, 42/2, 43, 44, 45, 47/1 und 47/2 der Flur 2, Gemarkung Daschow.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Solarpark Kuppentin“ in der Fassung vom Oktober 2023, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Veröffentlichungsfrist

vom 16.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024

auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter der Adresse: https://www.amt-eldenburg-luebz.de/Kommunalpolitik/Aktuelle-Bauleitplanung/Gallin-Kuppentin/ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportals M-V: https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22 in 19386 Lübz, zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung).

Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:

1.

Stellungnahmen der Beteiligungen nach § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

2.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

3.

Biotoptypenkartierung

4.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

5.

Erfassung Fauna

6.

Verträglichkeitsuntersuchung

Diese Unterlagen enthalten folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung

-

Der Vorhabenstandort befindet sich südwestlich der Ortslage Kuppentin, im Außenbereich der Gemeinde Gallin-Kuppentin.

-

Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einer Entfernung von 150 m.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Mensch

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden

-

Die im Planungsraum betroffenen Böden sind durch ein geringes landwirtschaftliches Ertragsvermögen von durchschnittlich 28 Bodenpunkten gekennzeichnet.

-

Hochwertige Böden werden nicht in Anspruch genommen.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Boden

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Fläche

-

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 118,5 ha und ist unversiegelt.

-

Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung erfolgt überwiegend intensiv als Acker.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Fläche

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser

-

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich drei Kleingewässer und ein Graben.

-

Der Gewässerschutzstreifen für Gewässer 1. Ordnung (Alte Elde) von 50 m wird von jeglicher Bebauung freigehalten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser,

Begründung zu Punkt 5.4 Gewässer

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft

-

Das Klima der Region ist warm und gemäßigt.

-

Die Jahresdurchschnittstemperatur in der Gemeinde Gallin-Kuppentin liegt bei 9°C und die jährliche Niederschlagsmenge bei 420 mm.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Klima und Luft

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

-

Der Bereich des geplanten sonstigen Sondergebietes ist überwiegend als intensiv genutzte Äcker einzuschätzen.

-

Es besteht ein erhöhter Untersuchungsbedarf für Amphibien, Reptilien und Brutvögel (Offenland- und Gehölzbrüter) sowie Vögel als Nahrungsgäste.

-

Festgelegte Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verhindern das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Biotoptypenkartierung, Brutvogelkartierung, Potenzialabschätzung von Amphibien- und Reptilien, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

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Zu den umliegenden Wohnbebauungen wird ein Abstand von mindestens 200 m zur Baugrenze eingehalten.

-

Bestehende Gehölzstrukturen bleiben als natürliche sichtverschattende Elemente erhalten.

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Zu hochwertigen Biotopen wird ein entsprechender Abstand eingehalten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

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Im Bereich des Plangebietes befinden sich keine eingetragenen Baudenkmale.

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Im Planungsraum befinden sich bekannte Bodendenkmale.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung

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Innerhalb der Vorhabenfläche befinden sich das Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung DE-2538-302 „Alte Elde bei Kuppentin, Fahrenhorst und Bobziner Zuschlag“, das Naturschutzgebiet „Alte Elde bei Kuppentin“ und das Flächennaturdenkmal „Landweg Kuppentin-Plau“.

-

Es wurde die Verträglichkeit der Planung mit den Schutzgebieten untersucht.

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Negative Auswirkungen auf die europäischen und nationalen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten.

hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Schutzgebiete und Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Verträglichkeitsuntersuchung

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@amt-eldenburg-luebz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt.

Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Gemeinde werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Anlage 1: Ausgrenzung des Geltungsbereichs

Gallin-Kuppentin, den 11.12.2023