Öffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 23/2023/025 - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Wahlstorf-Süd“ der Gemeinde Gehlsbach
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem Antrag der CLENERGY GLOBAL PROJECTS GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung Gehlsbach zu und beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich in der Ortslage Wahlstorf in der Ausdehnung der südwestlich der Ortslage belegenen Acker- und Freiflächen, dort von der Landesgrenze im Westen nach Osten hin bis an die Siedlung heran, entlang den Feldwegen in Norden und Süd-Osten, bis auf 100 Meter heran an die Waldfläche im Süden, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Wahlstorf-Süd" der Gemeinde Gehlsbach gemäß § 9 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und zugehöriger Nebenanlagen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 117 der Flur 1 sowie die Flurstücke 12, 33-51, 57/1, 59/1 der Flur 2 in der Gemarkung Wahlstorf und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine rot gestrichelte Linie umgrenzt. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Wahlstorf-Süd“ der Gemeinde Gehlsbach ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Wahlstorf-Süd“ der Gemeinde Gehlsbach ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss-Nr. 23/2023/028 - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 5 „Solarpark Darß“ der Gemeinde Gehlsbach
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Dem Antrag der CLENERGY GLOBAL PROJECTS GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung Gehlsbach zu und beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich in der Ortslage Darß in der Ausdehnung der nord-westlich der Ortslage gelegenen Acker- und Freiflächen, dort vom nördlich verlaufenden Gehlsbach nach Süden hin bis auf 30 m bis 150 m heran an die Siedlung, entlang der westlichen Grenze der Flur 2 auf einer Breite von ca. 790 m, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Darß" der Gemeinde Gehlsbach gemäß § 9 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 11 BauGB für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und zugehöriger Nebenanlagen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 1-7, 8/1, 23, 24/4, 32/2, 33/2, 34-36 der Flur 2 in der Gemarkung Darß und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine rot gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als „Sonstiges Sondergebiet“ nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“.
2. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Solarpark Darß“ der Gemeinde Gehlsbach ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss-Nr. 23/2023/029 - Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gehlsbach für das Haushaltsjahr 2020
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Gehlsbach zum 31. Dezember 2020 in der vorliegenden Fassung gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V fest.
Beschluss-Nr. 23/2023/030 - Entlastung der Bürgermeisterin der Gemeinde Gehlsbach für das Haushaltsjahr 2020
Die Gemeindevertretung entlastet die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.
Beschluss-Nr. 23/2023/033 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Gehlsbach für die Haushaltsjahre 2024/2025
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2024/2025 mit allen Anlagen des Haushaltsplanes.
Beschluss-Nr.23/2023/034 - 10. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Haushaltsjahre 2024/2025
Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Gehlsbach für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit einer Änderung. Auf Seite 13 im dritten Absatz wird das Wort „200.000 EUR“ durch „400.000 EUR“ ersetzt.
Nichtöffentliche Beschlussfassung:
| BVL 23/2023/031 | - | Auftragsvergabe Bauausführung OT Vietlübbe Erneuerung des Gehwegs Lange Straße 2. BA |