Öffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 08/2023/031 - Bestätigung der Eilentscheidung vom 27.10.2023 zur Auftragsvergabe „Neubau FFw-Gebäude Kreien - Planungsleistungen für das Baugenehmigungsverfahren
Die Gemeindevertretung bestätigt die gemäß § 39 Abs. 3 KV MV durch den Bürgermeister am 27.10.2023 getroffene Eilentscheidung bezüglich der Auftragsvergabe für die Baumaßnahme „Neubau FFw-Gebäude Kreien - Planungsleistungen“ zum Bruttoangebotspreis i. H. v. 45.074,26 EUR.
Beschluss-Nr. 08/2023/032 - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Kreien für die Ortsteile Kreien und Hof Kreien im vereinfachten Verfahren
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle gefolgt. |
| 2. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren. |
| 3. | Die 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Kreien für die Ortsteile Kreien und Hof Kreien im vereinfachten Verfahren, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom November 2023 gebilligt. |
| 4. | Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Kreien für die Ortsteile Kreien und Hof Kreien im vereinfachten Verfahren ist ortsüblich bekanntzumachen. Die 1. Änderung der Abrundungssatzung der Gemeinde Kreien für die Ortsteile Kreien und Hof Kreien im vereinfachten Verfahren ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten. Die zusammenfassende Erklärung entfällt. |
Beschluss-Nr. 08/2023/033 - Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kreien vom 16.12.2011.
Beschluss-Nr. 08/2023/034 - Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr Kreien
Die Gemeindevertretung beschließt auf Grundlage der Verordnung über die Entschädigung für die ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligen Feuerwehren M-V vom 28.11.2013, ab dem 01.01.2024 folgende monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen:
| Gemeindewehrführer | 170,00 € |
| stellv. Gemeindewehrführer | 85,00 € |
| Gemeindejugendfeuerwehrwart/in | 60,00 € |
Beschluss-Nr. 08/2023/036 - Haushaltsvermerk zur Haushaltssatzung 2023
Die Gemeindevertretung beschließt folgenden Haushaltsvermerk zur Haushaltssatzung des Haushaltshaltsjahres 2023:
Der Ansatz im Produktsachkonto 28100.52490 wird teilweise in Höhe von 1.500 EUR für übertragbar erklärt.