Öffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2024/049- Grundsatzbeschluss zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Lübz
Die Stadtvertretung beauftragt die Amtsverwaltung zur Maßnahmenplanung für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Lübz. Es sind alle Möglichkeiten der Förderung umfassend zu prüfen und die entsprechenden Anträge an die jeweiligen Fördermittelgeber zu stellen. Die erforderlichen Mittel sind für die kommenden Haushaltsjahre zu berücksichtigen.
Beschluss-Nr. 01/2024/050 - Schließung des Feuerwehrstandortes in Broock
Die Stadtvertretung beschließt die Auflösung des Feuerwehrstandortes in Broock zum 01.01.2025.
Beschluss-Nr. 01/2024/051 - Termine HA / STV 2025
Die Stadtvertretung Lübz beschließt die Termine für die Hauptausschuss- und Stadtvertretersitzungen für 2025:
| Hauptausschuss | Stadtvertretung |
| Dienstag, 11.02.2025 | Mittwoch, 19.02.2025 |
| Dienstag, 08.04.2025 | Mittwoch, 16.04.2025 |
| Dienstag, 10.06.2025 | Mittwoch, 18.06.2025 |
| Dienstag, 15.07.2025 | Mittwoch, 23.07.2025 |
| Dienstag, 23.09.2025 | Mittwoch, 01.10.2025 |
| Dienstag, 02.12.2025 | Mittwoch, 10.12.2025 |
Beschluss-Nr. 01/2024/052 - Aufstellung und Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich "Kita am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung Lübz beschließt:
Beschluss-Nr. 01/2024/053 - Aufstellung und Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Lübz "Kita am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung Lübz beschließt Folgendes:
Beschluss-Nr. 01/2024/054 - Spendenannahme
Die Stadtvertretung Lübz beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Stadt anzunehmen. Der Name des Spenders, die Spendensumme und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau (Homepage) eingesehen werden.
Beschluss-Nr. 01/2024/055 - Aufgabenübertragung an das Amt - Erlass Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen
Die Stadtvertretung Lübz beschließt, die Aufgabe, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 KV M-V eine Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen zu erlassen, auf das Amt zu übertragen.
Beschluss-Nr. 01/2024/059 - Spendenannahme
Die Stadtvertretung Lübz beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Stadt anzunehmen. Der Name des Spenders, die Spendensumme und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau (Homepage) eingesehen werden.
Nichtöffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2024/056 – Stundung der Gewerbesteuer