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Ausgabe 1/2025
Stadt Lübz
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Beschlüsse der Stadtvertretung Lübz vom 11.12.2024

Öffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2024/049- Grundsatzbeschluss zum Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Lübz

Die Stadtvertretung beauftragt die Amtsverwaltung zur Maßnahmenplanung für den Umbau des Feuerwehrgerätehauses in Lübz. Es sind alle Möglichkeiten der Förderung umfassend zu prüfen und die entsprechenden Anträge an die jeweiligen Fördermittelgeber zu stellen. Die erforderlichen Mittel sind für die kommenden Haushaltsjahre zu berücksichtigen.

Beschluss-Nr. 01/2024/050 - Schließung des Feuerwehrstandortes in Broock

Die Stadtvertretung beschließt die Auflösung des Feuerwehrstandortes in Broock zum 01.01.2025.

Beschluss-Nr. 01/2024/051 - Termine HA / STV 2025

Die Stadtvertretung Lübz beschließt die Termine für die Hauptausschuss- und Stadtvertretersitzungen für 2025:

Hauptausschuss

Stadtvertretung

Dienstag, 11.02.2025

Mittwoch, 19.02.2025

Dienstag, 08.04.2025

Mittwoch, 16.04.2025

Dienstag, 10.06.2025

Mittwoch, 18.06.2025

Dienstag, 15.07.2025

Mittwoch, 23.07.2025

Dienstag, 23.09.2025

Mittwoch, 01.10.2025

Dienstag, 02.12.2025

Mittwoch, 10.12.2025

Beschluss-Nr. 01/2024/052 - Aufstellung und Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich "Kita am Neuen Teich"

Die Stadtvertretung Lübz beschließt:

  1. die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kita am Neuen Teich” (Anlage 1).
  2. Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Kita am Neuen Teich“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschluss-Nr. 01/2024/053 - Aufstellung und Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Lübz "Kita am Neuen Teich"

Die Stadtvertretung Lübz beschließt Folgendes:

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich nördlich der Straße „Neuer Teich“ und östlich des Planetariums Lübz mit einer Größe von etwa 1,5 ha und den dazu einbezogenen Flurstücken 2/7, 6 sowie 7, Flur 5, Gemarkung Lübz wird der Bebauungsplan Nr. 27 „Kita am Neuen Teich“ aufgestellt.
  2. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen werden.
  3. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 der Stadt Lübz „Kita am Neuen Teich“ wird in der vorliegenden Fassung vom November 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Beschluss-Nr. 01/2024/054 - Spendenannahme

Die Stadtvertretung Lübz beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Stadt anzunehmen. Der Name des Spenders, die Spendensumme und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau (Homepage) eingesehen werden.

Beschluss-Nr. 01/2024/055 - Aufgabenübertragung an das Amt - Erlass Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen

Die Stadtvertretung Lübz beschließt, die Aufgabe, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 KV M-V eine Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen zu erlassen, auf das Amt zu übertragen.

Beschluss-Nr. 01/2024/059 - Spendenannahme

Die Stadtvertretung Lübz beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Stadt anzunehmen. Der Name des Spenders, die Spendensumme und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau (Homepage) eingesehen werden.

Nichtöffentliche Beschlussfassung:

Beschluss-Nr. 01/2024/056 – Stundung der Gewerbesteuer