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Ausgabe 1/2025
Stadt Lübz
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Lübz zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz

hier:

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat in der Sitzung am 11.12.2024 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt ca. 1,5 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst die Flurstücke 2/7, 6 sowie 7, Flur 5, der Gemarkung Lübz.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübz mit Stand November 2024 nebst Begründung in der Veröffentlichungsfrist vom

14.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter dem Link https://www.amt-eldenburg-luebz.de/Kommunalpolitik/Aktuelle-Bauleitplanung/Lübz/ sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich können die Planunterlagen des Vorentwurfes in der Amtsverwaltung des Amtes Eldenburg Lübz, Am Markt 22, in 19386 Lübz während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@amt-eldenburg-luebz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Stellungnahmen im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadtvertretung werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.

Lübz, 12.12.2024