Die Stadt Lübz, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Eldenburg Lübz, sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 12 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) bewertet. Alternativ kann die Stelle auch im Beschäftigtenverhältnis bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA besetzt werden.
Die Stadt Lübz ist eine mecklenburgische Kleinstadt in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin in der Metropolregion Hamburg. Die Stadt Lübz nimmt die Verwaltungsaufgaben für 10 amtsangehörige Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von ca. 12.800 wahr.
Sie sind eine qualifizierte und dynamische Persönlichkeit, die in der Lage ist, die zahlreichen Aufgaben der Hauptverwaltung zu koordinieren. Die Tätigkeiten als Sachgebietsleiter/in des Bereichs Finanzen erfordern ein hohes Maß an Selbstständigkeit, breitgefächerte Kenntnisse und Interessenlagen, Motivation sowie Glaubwürdigkeit und Eigeninitiative. Führungsqualität und Teamfähigkeit sind gleichermaßen entscheidend wie analytische Fähigkeiten und Leistungsbereitschaft. Darüber hinaus zeichnet Sie Ihr sicheres, klares und objektives Urteilsvermögen sowie Ihre Kommunikationsfähigkeit aus. Dabei ist ein freundliches und souveränes Auftreten unverzichtbar.
Es gelingt Ihnen, Ihre konkreten und interdisziplinären Fähigkeiten auf die anfallenden Aufgaben zu übertragen, wobei insbesondere das Zusammenspiel von inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten, rechtlichen Grundlagen sowie wirtschaftlichen Komponenten entscheidend ist.
Leitung und Führung des Sachgebietes Finanzen mit den Bereichen Kämmerei, Steuern, Kasse, Anlagenbuchhaltung, Beteiligungsmanagement, Liegenschaften, Gebühren und Abgaben;
Aufstellung der Haushaltspläne;
Überwachung der Haushaltsbewirtschaftung;
Beratung und Zusammenarbeit mit den übrigen Ämtern und Sachgebieten
enge Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern sowie den kommunalpolitischen Gremien
die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) oder
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public Management oder eine vergleichbare Qualifikation aus der Finanzverwaltung;
einschlägige Berufserfahrung im Bereich kommunale Finanzen;
ein hohes Maß an Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie gute Führungskompetenzen und Überzeugungskraft;
wirtschaftliche und verantwortungsbewusste Denkweise;
sichere Anwenderkenntnisse in den kommunalen EDV-Fachverfahren (z.B. CIP);
Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der verschiedenen Gremien, auch außerhalb der normalen Arbeitszeit;
Freude am Umgang mit Menschen, eine hohe kommunikative und soziale Kompetenz sowie Teamfähigkeit
Tarif- und leistungsgerechte Bezahlung bis EG 11/A12 entsprechend der Qualifikationen und persönlichen Voraussetzungen mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes;
abwechslungsreiches Aufgabengebiet;
verlässliche Zusatzleistungen (Jahressonderzahlung, ggfls. Leistungsentgelt, Fahrradleasing, Zusatzversorgung zur Alterssicherung);
Fort- und Weiterbildungsangebote.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/ innen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Wenn Sie der Aufgabenbereich anspricht, Sie über die im Anforderungsprofil genannten Voraussetzungen verfügen und an einem zukunftssicheren Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten interessiert sind, dann bewerben Sie sich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 15.10.2023 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
-Bewerbung SGL Finanzen-
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter
personal@amt-eldenburg-luebz.de.
Nach dem 15.10.2023 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 31.03.2024 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Kosten, die im Zusammengang mit einer Bewerbung bzw. dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.