Öffentliche Beschlussfassungen:
BVL 18/2024/007 - 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Eldenburg Lübz vom 24.01.2022
Der Amtsausschuss beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Eldenburg Lübz vom 24.01.2022 in der vorliegenden Fassung.
BVL 18/2024/008 - Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität in der Schule Marnitz
Der Amtsausschuss beschließt den Satzungsentwurf zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Regionalen Schule mit Grundschule Marnitz in Trägerschaft des Amtes Eldenburg Lübz.
BVL 18/2024/010 - 1. Änderung der Geschäftsodnung des Amtes Eldenburg Lübz
Der Amtsausschuss des Amtes Eldenburg Lübz beschließt, die Geschäftsordnung für den Amtsausschuss des Amtes Eldenburg Lübz vom 26.11.2009, zuletzt geändert mit Beschlussfassung vom 16.11.2016, wie folgt zu ändern:
| 1. | In § 1 Abs. 1 werden die Worte „zwei Monate“ durch die Worte „drei Monate“ ersetzt. |
| 2. | Im § 1 Abs. 2 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen. In Satz 3 wird vorangestellt. „Nach seiner Ernennung und Vereidigung“ übernimmt … |
| 3. | Als § 4 wird neu eingefügt: |
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| § 4 |
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| Medien, Bild- und Tonaufzeichnungen |
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| (1) Vertretern der Medien sind besondere Plätze zuzuweisen. |
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| (2) Bild- und Tonaufzeichnungen der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung durch Presse, Rundfunk und andere Medien sind zulässig, soweit dem nicht ein Viertel aller Mitglieder der Gemeindevertretung widerspricht. Verwaltungsbeschäftigte und geladene Gäste können ihrer Aufnahme widersprechen. Anwesende Einwohner und sonstige Zuschauer dürfen nur nach ihrer vorherigen Einwilligung aufgenommen werden. |
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| (3) Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift sind Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind nach der darauffolgenden Sitzung zu löschen. |
| Der bisherige § 4 wird zu § 5. Die weitere Nummerierung der Paragrafen verschiebt sich entsprechend. |
| 4. | § 15 Abs. 4 wird neu gefasst: |
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| „Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen des Amtsausschusses sind nach ihrer Billigung durch den Amtsausschuss über die Homepage der des Amtes, im Bürgerinformationssystem der Öffentlichkeit zugänglich.” |
Nichtöffentliche Beschlussfassungen:
BVL 18/2024/009 - Rahmenplan zur Umsetzung der Organisationsuntersuchung der KUBUS GmbH