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Ausgabe 11/2024
Amt Eldenburg Lübz
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Stellenausschreibung

Die Gemeinde Passow sucht ab sofort in geringfügiger Beschäftigung

einen Gemeindehelfer / eine Gemeindehelferin.

Die monatliche Arbeitszeit beträgt 32 Stunden und ist in Abstimmung mit dem Gemeindearbeiter und der Bürgermeisterin flexibel zu gestalten.

Die Vergütung erfolgt nach TVöD in der Entgeltgruppe 1.

Der Aufgabenbereich umfasst die Erfüllung kommunaler Aufgaben, die im Gemeindegebiet im Rahmen der Instandhaltung und Pflege der gemeindlichen Anlagen zu erledigen sind, sowie kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten für die Passower Grundschule und die Kita.

Sie zeichnen sich aus durch:
  • gewissenhafte und korrekte Arbeitsweise;

  • ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein sowie Zuverlässigkeit;

  • Teamfähigkeit und Belastbarkeit;

  • Bereitschaft, sich auf wechselnde Tätigkeiten einzustellen;

  • freundlichen und kundenorientierten Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern.

Wir erwarten:

Flexible monatliche Arbeitszeitfenster entsprechend der anfallenden Aufgaben.

Sie haben Interesse an dieser vielseitigen Tätigkeit? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Bitte richten Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse) schriftlich bis zum 15.11.2024 an die folgende Anschrift:

Amt Eldenburg Lübz

Amt Zentrale Dienste

-Bewerbung Passow-

Am Markt 22

19386 Lübz

bzw. per E-Mail unter

personal@amt-eldenburg-luebz.de

Nach dem 15.11.2024 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis 30.05.2025 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1b) und e) Datenschutzverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Gemeinde Passow nicht erstattet.