Öffentliche Beschlussfassungen:
Beschluss-Nr. 01/2024/038 - Jahresabschluss der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2021
Die Stadtvertretung Lübz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2021 in der vorliegenden Fassung gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V fest.
Beschluss-Nr. 01/2024/039 - Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Lübz
Die Stadtvertretung Lübz entlastet die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.
Beschluss-Nr. 01/2024/040 - Beitritt zum Landesrahmenvertrag gemäß § 25 Abs. 5 KiföG M-V
Die Stadtvertretung beschließt den Beitritt zum Landesrahmenvertrag gemäß § 24 Abs. 5 KiföG M-V für die Einrichtungen der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Hort) nach § 2 Abs. 2 KiföG M-V.
Beschluss-Nr. 01/2024/042 - Unterstützung des Förderantrages im Programm Aller.Land
Die Stadtvertretung Lübz beschließt die Unterstützung des Förderantrages im Programm Aller.Land.
Ziel des in diesem Zusammenhang entstandenen Projektes KulturTauschBahnhöfe ist die Belebung der Region Lübz - Plau - Goldberg mit den umliegenden Gemeinden.
Der Neuland gewinnen e.V. fungiert als Träger des Netzwerkes für diese Entwicklungsphase. Eine positive Stellungnahme des Landkreises zur Unterstützung des Projektes liegt vor. Für das Amt sind mit der Antragstellung und der ggf. im Anschluss stattfindenden Umsetzungsphase keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Beschluss-Nr. 01/2024/044 - Verfahren mit Spenden
Die Gemeindevertretung Werder beschließt, die Aufgabe, gemäß § 56 Abs. 2 Satz 4 KV M-V eine Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen zu erlassen, auf das Amt zu übertragen.
Beschluss-Nr. 01/2024/048 - Neubau Kindertagesstätte
Die Stadtvertretung Lübz beschließt den Neubau der Kindertagesstätte „Pfiffikus“ auf der städtischen Fläche am „Neuen Teich“ (Schützenstraße). In Abstimmung mit dem Landkreis Landkreis Parchim ist die Kita für die geforderte Kapazität (von max.180 Kindern entsprechend dem Stand vom April 2024) gemäß dem Betreuungskonzept einer bewegungsfreundlichen Kita zu planen. Dafür wird eine Fläche von ca. 4.500 m² benötigt. Die notwendigen Kosten (Bauleitplanung, Bauplanung, Baukosten) für die Errichtung des Neubaus sind zu ermitteln und in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 entsprechend zu berücksichtigen.
Es sind notwendige Verhandlungen mit dem zukünftigen Träger der neuen Einrichtung aufzunehmen. Der bisherige Träger DRK ist dabei auf Grund seiner besonders qualitätsgerechten Betreuung zu bevorzugen.
Nichtöffentliche Beschlussfassungen:
Beschluss-Nr. 01/2024/046 - Nutzungsvertag über Leitungsrechte
Beschluss-Nr. 01/2024/047 - Nutzungsvertrag zur Sicherung der Infrastruktur