Beschluss-Nr. 01/2025/041 - Verhandlungen zum Flächenerwerb
Beschluss-Nr. 01/2025/029 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG 2023 - BEE Kritzow GmbH & Co. KG (Bestandsanlage)
Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der BEE Kritzow GmbH & Co. KG über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von BEE Kritzow GmbH & Co. KG betriebenen Windkraftanlage im Windpark Kritzow nach § 6 Abs.1, Nr. 1 EEG 2023.
Beschluss-Nr. 01/2025/036 - Kooperationsvereinbarung
Die Stadtvertretung beauftragt die Bürgermeisterin, die im Entwurf vorliegende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Lübz, Anja Krohn und dem Gewerbeverein zu unterzeichnen und aktiv an der Entwicklung einer Initiative zur ländlichen Entwicklung und Transformation von Klein- und Mittelstädten mitzuwirken.
Der Beschluss wird geändert beschlossen: Die Stadtvertretung stimmt dem 4. Entwurf, der mit Datum 09.09.2025 der Vorlage beigefügt wurde, zu.
Beschluss-Nr. 01/2025/038 - Breitbandausbau nach Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Die Stadtvertretung beschließt den Breitbandausbau von mind. 1000 Mbit/s im Gemeindegebiet. Die Stadt nimmt das Angebot des Landkreises Ludwigslust-Parchim an, die Fördermittel für das Projekt einzuwerben, die Maßnahme entsprechend auszuschreiben, durchzuführen und abzurechnen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Der kommunale Eigenanteil wird aus Landesmitteln (Kommunaler Aufbau-Fond) finanziert.
Beschluss-Nr. 01/2025/042 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG 2023 - UGE Burow Eins GmbH (Neuanlagen WEA 1,2,5,6,7,8)
Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der UGE Burow Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der UGE Burow Eins GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie betriebenen 6 Windenergieanlagen im Windpark Burow II nach § 6 Abs.1, Nr. 1 EEG 2023.
Beschluss-Nr. 01/2025/043 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG 2023 - UGE Burow Zwei GmbH (Neuanlagen WEA3,4)
Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der UGE Burow Zwei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von der UGE Burow Zwei GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie betriebenen 2 Windenergieanlagen im Windpark Burow II nach § 6 Abs.1, Nr. 1 EEG 2023.
Beschluss-Nr. 01/2025/046 – Bestätigung der Wahl des Ortswehrführers Gischow
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG § 12 Abs. 1), in der Fassung vom 15. Dezember 2015, erteilt die Stadtvertretung ihre Zustimmung zu der am 12.09.2025 in der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gischow erfolgten Wahl von Axel Ruff zum Ortswehrführer Gischow. Der Gewählte ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Beschluss-Nr. 01/2025/047 - Bestätigung der Wahl des Ortswehrführers Lübz
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG § 12 Abs. 1), in der Fassung vom 15. Dezember 2015, erteilt die Stadtvertretung ihre Zustimmung zu der am 12.09.2025 in der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübz erfolgten Wahl von Lukas Stuhr zum Ortswehrführer Lübz. Der Gewählte ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Beschluss-Nr. 01/2025/050 – 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 30 "Wohngebiet an der Kreiener Straße" der Stadt Lübz
| 1. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom September 2025 beschlossen. Der 2. Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
| 2. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ einschließlich der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Absatz 2 Beteiligten sollen von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt werden. Die Internetseite oder Internetadresse, unter der die genannten Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen. |
| 3. | Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. |
Beschluss-Nr. 01/2025/052 – Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG § 12 Abs. 1) in der Fassung vom 15. Dezember 2015 erteilt die Stadtvertretung ihre Zustimmung zu der am 19.09.2025 in der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübz erfolgten Wahl von Dirk Rehberg zum Gemeindewehrführer Lübz. Der Gewählte ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Beschluss-Nr. 01/2025/053 - Bestätigung der Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG § 12 Abs. 1) in der Fassung vom 15. Dezember 2015 erteilt die Stadtvertretung ihre Zustimmung zu der am 19.09.2025 in der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Lübz erfolgten Wahl von Axel Ruff zum Stellvertreter des Gemeindewehrführers Lübz. Der Gewählte ist gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Beschluss-Nr. 01/2025/039 - Gestattungsvertrag mit der WEMAG Netz GmbH – Verlegung eines Mittelspannungserdkabels in der Gemarkung Ruthen (Projekt 20N00195)
Beschluss-Nr. 01/2025/040 - Zustimmung zum Nutzungsvertrag über Leitungsrechte mit der KWE Windpark Herzberg Eins GmbH & Co. KG
Beschluss-Nr. 01/2025/044 - Grundstücksveräußerung einer Teilfläche im Gewerbegebiet an der B 191