Die Stadt Lübz, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Eldenburg Lübz, sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle - vergütet nach TVöD-VKA Entgeltgruppe 9b (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen).
Die Stadt Lübz ist eine mecklenburgische Kleinstadt in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin in der Metropolregion Hamburg.
Die Beschäftigung unterliegt den für den öffentlichen Dienst geltenden gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Der Stelleninhalt wird schwerpunktmäßig durch folgende Aufgaben geprägt:
Die Übertragung weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.
Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit suchen wir eine flexible, engagierte, belastbare und zuverlässige Persönlichkeit, die folgende Voraussetzungen erfüllt:
Sie können von uns erwarten:
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweis, weitere Qualifizierungsnachweise etc.) bis zum 20.12.2024 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
- Bewerbung Liegenschaften -
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter
personal@amt-eldenburg-luebz.de.
Nach dem 20.12.2024 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 30.06.2025 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetzgesetz M-V.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.