Aus gegebenen Anlass möchten wir alle Grundstückseigentümer auf die Straßenreinigungspflicht gemäß den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz und der Stadt Lübz hinweisen.
Die Straßenreinigungpflicht obliegt den Eigentümern. Reinigungspflichtig sind die von öffentlichen Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage. Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person bzw. Firma mit der Reinigung zu beauftragen.
Zu reinigen sind alle an das Grundstück grenzende Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dazu zählen:
| a) | Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitgenutzt werden darf |
| b) | Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teils des Straßenkörpers. |
| c) | die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen |
| d) | die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten. |
| Verkehrsberuhigte Straßen im Sinne der jeweiligen Satzungen | |
Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der genannten Straßenteile einschließlich der
Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter und Gräser sind auf befestigten Flächen regelmäßig entsprechend den Reinigungsklassen der jeweiligen Satzung zu entfernen. Auf allen anderen Flächen sind wildwachsende Kräuter und Gräser regelmäßig zu entfernen bzw. durch regelmäßiges Mähen kurz zu halten. Die Reinigung muss so erfolgen, dass eine Beschädigung der Oberflächen nicht eintreten kann. Der Kehricht ist sofort ordnungsgemäß zu beseitigen, er darf weder dem Nachbarn noch dem öffentlichen Kanalnetz zugekehrt werden.
Das Bürgeramt (SB Sicherheit und Ordnung) Lübz führt in gewissen Abständen in allen Gemeinden des Amtes Eldenburg Lübz und der Stadt Lübz Straßenreinigungskontrollen durch. Die Nichteinhaltung der Straßenreinigungssatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Verstößen werden entsprechend geahndet. Die Straßenreinigungssatzungen sind auf unserer Internetseite eingestellt und können eingesehen werden. Der untenstehende QR Code führt Sie zu den entsprechenden Rechtsgrundlagen (unter Verwaltung -> Ortsrecht/Satzungen).