Die Stadt Lübz ist eine mecklenburgische Kleinstadt in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin in der Metropolregion Hamburg. Als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Eldenburg Lübz werden neben der Stadt noch neun weitere Gemeinden verwaltet. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine bzw. einen
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die nach Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA bewertet ist.
Die leitenden Tätigkeiten im Sachgebiet Finanzen erfordern ein hohes Maß an Selbstständigkeit, umfassende Fachkenntnisse, Motivation sowie Glaubwürdigkeit und Eigeninitiative. Ebenso wichtig sind Führungsfähigkeit, Teamorientierung, analytisches Denkvermögen und Leistungsbereitschaft. Ein sicheres, klares und objektives Urteilsvermögen sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und ein freundliches, souveränes Auftreten werden vorausgesetzt. Gesucht wird eine qualifizierte und engagierte Persönlichkeit, die in der Lage ist, die vielfältigen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Finanzen zu koordinieren. Erwartet wird die Fähigkeit, fachübergreifende Kompetenzen auf die anfallenden Aufgaben zu übertragen und dabei das Zusammenspiel von inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Aspekten zu berücksichtigen.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, weitere Qualifizierungsnachweise etc.) bis zum 31.12.2025 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
- Bewerbung Sachgebietsleitung Finanzen-
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter personal@amt-eldenburg-luebz.de.
Nach dem 31.12.2025 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 30.05.2026 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen – in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz MV.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden von der Stadt Lübz nicht erstattet.
Datum: 10.11.2025