Die Stadtvertretung der Stadt Lübz hat mit Beschluss vom 01.10.2025 den 2. Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ in der Fassung vom September 2025 beschlossen und zur Veröffentlichung bestimmt. Der 2. Entwurf der Begründung wurde gebilligt und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmt.
Um der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Lübz gerecht zu werden, zielen bereits vorliegende, konkrete Investitionsabsichten darauf ab, durch Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO bis zu 11 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser planungsrechtlich zu ermöglichen.
Im Ergebnis der durchgeführten Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB war es erforderlich, den Planentwurf zu ändern. Die Änderung umfasst die Verbesserung der Erschließungssituation im Bereich der bestehenden Garagenkomplexe. In diesem Zusammenhang wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans erweitert: Die Flurstücke 277/3, 278/5, 278/4 (teilweise) und 278/6 (teilweise) Flur 15, Gemarkung Lübz, wurden neu in den Geltungsbereich aufgenommen. Die dort befindlichen Garagen werden zurückgebaut, um eine bessere Übersichtlichkeit für Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist dem anliegenden flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen und beläuft sich auf eine Fläche von 1,2 ha. Der Planungsraum erstreckt sich auf die Flurstücke 277/3, 277/46 (tlw.), 278/4 (tlw.), 278/5, 278/6 (tlw.), 293/1, 293/2, 294/1, 295/2, 296/1 (tlw.) und 349/1 (tlw.), Flur 15, Gemarkung Lübz.
Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ nach § 13a BauGB unterliegt formell den Vorschriften des § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Wohngebiet an der Kreiener Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in der Fassung vom September 2025 mit der Begründung
in der Frist vom 09.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026
zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz https://www.amt-eldenburg-luebz.de/Kommunalpolitik/Aktuelle-Bauleitplanung/Lübz/ veröffentlicht. Zudem werden die Unterlagen über das Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung) öffentlich zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen des 2. Entwurfes im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22 in 19386 Lübz während folgender Dienstzeiten eingesehen werden:
| Dienstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| (außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung) | |
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an info@amt-eldenburg-luebz.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
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Mit Ihrer Stellungnahme beteiligen Sie sich am Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplans. Soweit es für die Bearbeitung Ihrer Stellungnahme erforderlich ist, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten. Dazu sind wir nach den §§ 4 Abs. 1, 19 DSG M-V i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c, e und 57 DSGVO befugt. Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme zur Verfügung stellen oder von denen wir bei der Bearbeitung Kenntnis erlangen, werden zu keinem anderen Zweck als der Bearbeitung Ihrer Stellungnahme verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden Bestandteil der Originalakte der Satzung. Für die Behandlung der Beschlussvorlage (Abwägungsbeschluss) im öffentlichen Teil der Sitzung der Stadt werden Ihre personengebundenen Daten anonymisiert.
Lübz, den 14.10.2025
Astrid Becker
(Bürgermeisterin)
Übersichtskarte mit der Darstellung des Geltungsbereichs