Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind ab dem 05.09.2011 gewährte Zuwendungen in einem jährlichen Bericht zu erfassen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der Bericht über Spenden und Zuwendungen an die Gemeinden sowie an das Amt für die Haushaltsperiode 2025 liegt in der Zeit vom 09.02.2026 bis zum 27.02.2026 im Amt Eldenburg Lübz, Rathausanbau, Zimmer 2-07, Am Markt 22 in 19386 Lübz, zu den Öffnungszeiten am
| Dienstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | von 08:00 bis 12:00 Uhr |
öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.
Lübz, den 12.01.2026
Wegener
Amtsvorsteherin