Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Lübz lädt alle zugehörigen Jagdgenossenen zu einer nichtöffentlichen Versammlung am Donnerstag, dem 23. März 2023, um 18:00 Uhr in den Bürgersaal, Am Markt 23 in 19386 Lübz ein. Bei Vertretungen sind die entsprechenden Vollmachten vorzulegen.
| 1. | Feststellen der Beschlussfähigkeit | |
| 2. | Bericht des Vorstehers/des Vorstandes und des Kassierers über im Vorstand gefasste Beschlüsse | |
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| - | GIS-Vertrag, Daten vom Katasteramt |
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| - | Mitgliedschaft im Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden beim Bauernverband M-V |
| 3. | Vorstellung einer neuen Satzung und Präzisierung | |
| (Der Satzungsentwurf ist auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter www.amt-eldenburg-luebz.de - Rubrik akt. Nachrichten - nachzulesen.) | ||
| 4. | Diskussion und Abstimmung der Jagdgenossen über die einzelnen Punkte: | |
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| - | Verjährung des Anspruchs auf Auskehrung der Jagdpacht nach 3 Jahren gemäß § 195 BGB Die Auskehrung der Jagdpacht ist eine Holschuld, es bedarf dazu eines Antrages des Jagdgenossen an den Vorstand |
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| - | Vorstellung der bisher in der Jagdgenossenschaft gefassten Alt-Beschlüsse |
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| - | Die Auskehrung der Jagdpacht ist erst nach Berechnung des Reinertrages am Ende des Jagdjahres möglich. |
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| - | Bei Eigentumswechsel und wenn der letzte Antrag auf Jagdpachtauskehrung 10 oder mehr Jahre her ist, ist dem Vorstand ein aktueller Grundbuchauszug mit dem Antrag auf Jagdpachtauskehrung vorzulegen. |
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| - | Den auszahlbaren Reinerlös bilden alle Einnahmen der Jagdgenossenschaft abzüglich aller Ausgaben während des Pachtjahres. Er wird pro Hektar berechnet und ist für alle Jagdgenossen gleich. Sollten die Ausgaben die Einnahmen überschreiten, werden sie im nächsten Pachtjahr verrechnet. |
Da dem Vorstand nur wenige Jagdgenossen persönlich bekannt sind, ist geplant, dass alle Jagdgenossen angeschrieben werden, um die vorhandenen Daten zu aktualisieren und für eine aktive Teilnahme der Jagdgenossen zu werben.