Beschluss-Nr. 23/2022/029-01 - Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Anträgen für Freiflächenphotovoltaikanlagen
Die Gemeindevertretung beschließt, neben dem bisher von der Gemeinde beantragten Zielabweichungsverfahren zur Errichtung von mehreren Solarparks in der Gemeinde Gehlsbach bis zu der dazu noch ausstehenden Entscheidung, keine weiteren Zielabweichungsverfahren für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet zu beantragen und somit auch keine weiteren Bauleitplanungen für Freiflächenphotovoltaikanlagen einzuleiten. Sollten von der Landesregierung von den bisher eingereichten fünf Solarparks wesentliche Bereiche oder ganze Geltungsbereiche abgelehnt werden, können weitere Solarparkbetreiber ihre Vorhaben in der Gemeinde vorstellen.
| BVL 23/2022/036-01 | - | Abschluss eines Nutzungsvertrages zum Solarpark |