LAND BRANDENBURG
Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens
Pirow-Land
- Flurbereinigungsbehörde -
Tellnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Pirow•Land
c/o Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Fehrbelliner Straße 4 e, 16816 Neuruppin
Bodenordnungsverfahren Pirow-Land
Verf.-Nr. 400107
Im Bodenordnungsverfahren Pirow-Land werden hiermit die Ergebnisse der 1. Änderung der Wertermittlung gemäß § 8 des Brandenburgischen Landentwicklungsgesetzes (BbgLEG) festgestellt.
Die Änderungen der festgestellten Wertermittlung wurden den Beteiligten im Anhörungstermin am 23.01.2024 erläutert und lagen zur Einsichtnahme durch die Beteiligten vom 24.01.2024 bis 07.02.2024 im Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg - Niederlassung Kyritz und im Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung - Dienstsitz Neuruppin aus.
Aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Bodenrichtwerte im
Verfahrensgebiet wurde der Kapitalisierungsfaktor von 1,15 EuroMertzahl auf 3,74 EuroMertzahl angepasst.
Unter der Schlüsselzahl 7 (Flächen mit Sonderwerten) wird die Wertklasse 1 mit der Wertzahl 0 eingeführt.
Die Ergebnisse der 1. Änderung der Wertermittlung wurden durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in seiner Sitzung am 13.02.2024 festgestellt.
Die Ergebnisse der 1. Änderung der Wertermittlung in Form des Wertermittlungsrahmens und der betreffenden Auszüge aus der Wertermittlungskarte werden gemäß den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch Veröffentlichung im Internet unter
https://lelf.brandenburq.de/lelf/de/flurneuordnung/informationenzubov/prw4andgbov7asgn/
zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen lang nach der Bekanntmachung ausgelegt.
Gegen die Feststellung der Ergebnisse der 1. Änderung der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats bei der
Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Pirow-Land
c/o Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Fehrbelliner Straße 4 e
16816 Neuruppin
Widerspruch erhoben werden.