Die Jagdgenossenschaft Kritzow hat am 24.01.2025 beschlossen, den Reinertrag aus der Jagdnutzung im Geschäftsjahr 2024/25 sowie 2025/26 nicht auszuzahlen und ihn anderweitig (Familienausflug) zu verwenden. Jeder Jagdgenosse, der diesem Beschluss nicht zugestimmt hat, kann eine Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Auszahlungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird.
Kritzow, den 17.02.2025