Öffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2025/066 - Vergabe von Sponsoringmitteln Windenergie
Die Stadtvertretung beschließt, die zur Verfügung stehenden Sponsoringmitteln 2026 aus der Windenergie wie folgt zu vergeben:
| Antragsteller | Betrag | |
| 1. | Lübzer Sportverein e. V., Lübz | 1.000,00 € |
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| Unterstützung Eigenanteil LED-Beleuchtung Sportplatz |
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| 2. | David Hadenfeldt, Lübz | 500,00 € |
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| Unterstützung Projekte Kita „Landmäuse“ Broock (pro Projekt 250,00 €) |
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Beschluss-Nr. 01/2025/056/01 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lübz für das Haushaltsjahr 2026
Die Stadtvertretung beschließt den vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2026 mit dem Haushaltsplan und dem Vorbericht gemäß Anlagen.
Beschluss-Nr. 01/2025/029/01 - Vertrag über eine Zuwendung nach § 6 EEG 2023 - BEE Kritzow GmbH & Co. KG (Bestandsanlage)
Die Stadtvertretung beschließt den Abschluss des vorliegenden Vertrages mit der BEE Kritzow GmbH & Co. KG über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde an dem Ertrag der von BEE Kritzow GmbH & Co. KG betriebenen Windkraftanlage im Windpark Kritzow nach § 6 Abs.1, Nr. 1 EEG 2023.
Beschluss-Nr. 01/2026/001 - Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Kita am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung beschließt:
| 1. | Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. |
| 2. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren. |
Beschluss-Nr. 01/2026/002 - Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 27 "Kita am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung beschließt:
| 1. | Der Bebauungsplan Nr. 27 „Kita am Neuen Teich“ der Stadt Lübz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2025 gebilligt. |
| 2. | Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Lübz „Kita am Neuen Teich“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. |
Beschluss-Nr. 01/2026/003 - Kauf von Kompensationsflächenäquivalenten aus dem Ökokonto LUP-044 „Rothener Tannen“ als Ausgleich für die "KITA am Neuen Teich"
Die Stadtvertretung beschließt den Kauf von Ökopunkten zur Kompensation des Verlustes der natürlichen Bodenfunktionen durch den Bebauungsplan Nr. 27 „Kita am Neuen Teich“ im Rahmen des beigefügten Vertrages. Die Verwaltung wird beauftragt, 32.330 Kompensationsäquivalente (KFÄ) aus dem Ökokonto LUP-044 „Rothener Tannen“ zum Preis von 2,50 € je KFÄ zuzüglich Mehrwertsteuer zu erwerben.
Beschluss-Nr. 01/2026/004 - Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Lübz (Beitrags- und Gebührensatzung)
Die Stadtvertretung beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Lübz (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 03.09.2007 gemäß Anlage.
Beschluss-Nr. 01/2026/007 - Hebesatzsatzung der Stadt Lübz 2026
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung der Stadt Lübz) ab 01.01.2026.
Nichtöffentliche Beschlussfassung:
Beschluss-Nr. 01/2026/006 - 1. Nachtrag zum Gestattungsvertrag vom 07./12.01.2026