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Ausgabe 4/2023
Gemeinde Gallin-Kuppentin
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Bekanntmachung der Gemeinde Gallin-Kuppentin über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 “Photovoltaikanlage Daschow“ sowie über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Übersichtsplan

Auszug aus der Planzeichnung

Die Gemeindevertretung Gallin-Kuppentin hat am 07.03.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 "Photovoltaikanlage Daschow“ aufzustellen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf der Planung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB bestimmt.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes befindet sich auf landwirtschaftlichen Flächen zwischen den Ortslagen Gallin und Penzlin südlich der Eisenbahntrasse Lübz - Karow. Östlich des Plangebiets verläuft der Landweg von Penzlin nach Kuppentin.

Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 141, 142, 143 und 144 der Flur 1 der Gemarkung Daschow und verfügt über eine Gesamtgröße von ca. 15,4 ha.

Planungsziel und -zweck

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage bedarf es an diesem Standort der Aufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist die Entwicklung von sonstigen Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage. Die Errichtung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs der Planunterlagen.

Die Vorentwürfe der Satzung und der Begründung liegen in der Zeit

vom 17.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023

im Amt Eldenburg Lübz, Am Markt 22 in 19386 Lübz während folgender Dienstzeiten öffentlich aus:

Dienstag

08:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag

08:00 bis 12:00 Uhr

13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

(außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung)

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Homepage des Amtes Eldenburg Lübz unter https://www.amt-eldenburg-luebz.de/verzeichnis/objekt.php?mandat=204873 einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf schriftlich, per E-Mail (stge@amt-eldenburg-luebz.de) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.