Beschluss-Nr. 03/2023/002 - Annahme von Spenden
Die Gemeindevertretung beschließt, Spenden, Sponsorengelder bzw. Schenkungen für die Gemeinde anzunehmen. Die Namen der Spender, die Spendensummen und der -zweck können im Amt Eldenburg Lübz, Zi. 2-07 Neubau eingesehen werden.
Beschluss-Nr. 03/2023/004 - Vertretung im kommunalen Anteilseignerverband der WEMAG AG
Die Gemeindevertretung bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin, Frau Astrid Becker, mit der Vertretung der Gemeinde Gallin-Kuppentin in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG AG in der laufenden Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin selbst oder einer ihrer Stellvertreter dort anwesend ist und eine Vertretung durch den bevollmächtigten Leiter des Amtes für Stadt- und Gemeindeentwicklung des Amtes Eldenburg Lübz, Herrn Fred-Jan Salomon, nicht erfolgen kann.
Beschluss-Nr. 03/2023/005 - 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Granzin
Die Gemeindevertretung beschließt
| 1. | die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 "Photovoltaikanlage Daschow" für südlich des Ortsteils Penzlin an der Eisenbahntrasse Lübz-Karow gelegene Grundstücke. |
| Der Geltungsbereich besteht aus den Flurstücken 141, 142, 143 und 144 der Flur 1 der Gemarkung Daschow. | |
| Der gesamte Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 15,4 ha. | |
| Ziel des Bebauungsplans ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebiets als sonstige Sondergebiete nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“. | |
| 2. | den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 3. | den beiliegenden Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 "Photovoltaikanlage Daschow" mit Begründung, Planungsstand vom 16.02.2023, zu billigen. |
| 4. | die Verwaltung zu beauftragen, mit dem vorliegenden Planungsstand eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. |
| 5. | die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und auch in Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu einer Stellungnahme aufzufordern. Die Durchführung von Verfahrensschritten soll gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen werden. |
| Beschluss-Nr. 03/2023/001 | - | Aufhebung Beschluss 03/2020/006 |
| Beschluss-Nr. 03/2023/003 | - | Grundstücksveräußerung |