| 1. | Für die Benutzung des Strandbades Broock am Kritzower See wird für den Badebetrieb ein Nutzungsentgelt erhoben. | ||
| 2. | Das Entgelt ist während der Sommermonate (vom 01. Mai bis 31. August des laufenden Jahres) täglich in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr zu entrichten. | ||
| 3. | Der Badegast erhält gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes eine Eintrittskarte. | ||
| Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe. Sie ist als Nachweis während der Benutzung der Badestelle aufzubewahren. Bei Kontrollen durch dazu ausgewiesenes Personal ist diese unaufgefordert vorzuzeigen. | |||
| 4. | Anstelle der Einzelkarten kann mit Beginn der Badesaison eine Saisonkarte für die gesamte Badesaison des laufenden Jahres erworben werden. | ||
| Die Saisonkarte ist nicht übertragbar. | |||
| 5. | Die Höhe des Entgeltes beträgt für: | ||
| a) | Tageskarte für Kinder (03 - 16 Jahre) | 1,00 € | |
| b) | Tageskarte für Erwachsene | 2,00 € | |
| c) | Saisonkarte für Kinder (03 - 16 Jahre) | 15,00 € | |
| d) | Saisonkarte für Erwachsene | 30,00 € | |
| 6. | Die Entgeltordnung tritt am 01. Mai 2023 in Kraft. | ||
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 28. April 2009 außer Kraft.
Lübz, den 06.03.2023