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Ausgabe 4/2023
Stadt Lübz
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Entgeltordnung für die Benutzung des Strandbades am Kritzower See in Broock

1.

Für die Benutzung des Strandbades Broock am Kritzower See wird für den Badebetrieb ein Nutzungsentgelt erhoben.

2.

Das Entgelt ist während der Sommermonate (vom 01. Mai bis 31. August des laufenden Jahres) täglich in der Zeit von 09:00 bis 20:00 Uhr zu entrichten.

3.

Der Badegast erhält gegen Zahlung des festgesetzten Entgeltes eine Eintrittskarte.

Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe. Sie ist als Nachweis während der Benutzung der Badestelle aufzubewahren. Bei Kontrollen durch dazu ausgewiesenes Personal ist diese unaufgefordert vorzuzeigen.

4.

Anstelle der Einzelkarten kann mit Beginn der Badesaison eine Saisonkarte für die gesamte Badesaison des laufenden Jahres erworben werden.

Die Saisonkarte ist nicht übertragbar.

5.

Die Höhe des Entgeltes beträgt für:

a)

Tageskarte für Kinder (03 - 16 Jahre)

b)

Tageskarte für Erwachsene

c)

Saisonkarte für Kinder (03 - 16 Jahre)

d)

Saisonkarte für Erwachsene

6.

Die Entgeltordnung tritt am 01. Mai 2023 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 28. April 2009 außer Kraft.

Lübz, den 06.03.2023

Becker
Bürgermeisterin