Die Stadt Lübz, geschäftsführende Gemeinde des Amtes Eldenburg Lübz, sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n
Sachbearbeiter/in IT/EDV (m/w/d).
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD-VKA bewertet.
Die Stadt Lübz ist eine mecklenburgische Kleinstadt in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin, innerhalb der Metropolregion Hamburg. Die Stadt Lübz nimmt die Verwaltungs-aufgaben für weitere 9 amtsangehörige Gemeinden und insgesamt 12.100 Einwohner wahr.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/innen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. der Anerkennung der Gleichstellung beizufügen.
Wenn Sie der Aufgabenbereich anspricht, Sie über die im Anforderungsprofil genannten Voraussetzungen verfügen und an einem zukunftssicheren Arbeitsplatz mit Gestaltungsmöglichkeiten interessiert sind, dann bewerben Sie sich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 30.04.2024 an das
Amt Eldenburg Lübz
Amt Zentrale Dienste
-Bewerbung SB IT/EDV-
Am Markt 22
19386 Lübz
bzw. per E-Mail unter personal@amt-eldenburg-luebz.de.
Nach dem 30.04.2024 eingehende Bewerbungen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbungen bis zum 31.10.2024 im SG Personal und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer in Papierform eingereichten Bewerbungs-unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 b) und e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen - in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Datenschutzgesetz M-V.
Kosten, die im Zusammenhang mit einer Bewerbung bzw. dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht übernommen.