Durch die Gemeinde-/Stadtvertretungen des Amtsbereiches wurden die Beschlüsse über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
8. Mai 2023 bis 12. Mai 2023
während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht im
Amt Eldenburg Lübz
Zimmer 1-07 Altbau
Am Markt 22
19386 Lübz
aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei der auslegenden Stelle Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG (Text s. Anhang) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Lübz, 21.04.2023